Wien – Bei den Gebietskrankenkassen und Unfallversicherungen steht Familienfreundlichkeit hoch im Kurs. Das lässt man sich auch einiges kosten: Knapp 5,5 Millionen Euro wurden im Vorjahr in Form einer Kinderzulage an die Mitarbeiter ausgeschüttet. Eine Bedarfsprüfung gebe es wie bei anderen Sozialleistungen auch (zum Beispiel bei der Familienbeihilfe) nicht, erklärte der Hauptverband in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Neos-Mandatars Gerald Loacker.

Begründet werden die Zahlungen, die übrigens als Verwaltungsaufwand verbucht werden, mit den entsprechenden Bestimmungen in den Dienstordnungen für Bedienstete der Sozialversicherungsträger. Somit sei die Gewährung von Kinderzulagen ein Gehaltsbestandteil und "zivilgerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch", erläutert der Hauptverband in einer Stellungnahme an den Adressaten der Anfrage, Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ).

Die Kinderzulage wird laufend angepasst und machte 2015 36,31 Euro im Monat aus. Die Ansprüche richten sich nach den Kriterien der Familienbeihilfe, es sind neben den ehelichen Nachkommen beispielsweise auch uneheliche und Stiefkinder umfasst. Insgesamt wird die Kinderzulage in fast 7.000 Fällen gewährt. Größter einzelner Versicherungsträger mit 3.327 Zuschussfällen ist die Unfallversicherung AUVA. Die Pensionsversicherungsanstalt wurde in der Anfragebeantwortung nicht erfasst. (as, 27.9.2016)