Bild nicht mehr verfügbar.

Nach dem Tod seiner Frau soll der rauchende Mieter seine Wohnung kaum gelüftet haben.

Foto: dpa/Stephan Jansen

Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs hat im spektakulären Rechtsstreit um den geplanten Rauswurf aus seiner Wohnung einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Landgericht der deutschen Stadt wies die Klage der Vermieterin des 78-Jährigen am Mittwoch ab. Sie hatte den Mietvertrag fristlos gekündigt und versucht seit Jahren erfolglos, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen.

Kündigung nach 40 Jahren

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich. Das Verfahren wird in Deutschland als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben.

Zuvor hatte Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Kündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt. Adolfs habe seine Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hieß es damals in den Urteilen. Nach dem Tod seiner Frau soll er die Parterrewohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in den Hausflur gezogen, hatte der Hausverwalter berichtet.

Urteile aufgehoben

Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. Bei der fälligen Neuauflage vor dem Landgericht widersprachen sich die Zeugen dann erheblich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch tatsächlich war. Nun urteilten die Richter zugunsten des rauchenden Mieters.

Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Die Freiheit endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird. (APA, 29.9.2016)