In die Ordination mitbringen, einstecken, fertig: Die E-Card beschleunigt und vereinheitlicht den Zugang zur Krankenversorgung. Doch abgesehen von Wien sind Asylwerber ausgenommen.

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Wien – Wer als Asylwerber in Grundversorgung lebt – also während des Verfahrens um Schutz mit öffentlichen Mitteln untergebracht, verpflegt und betreut wird –, ist automatisch krankenversichert. Mit einigen Abstrichen, etwa bei Heilbehelfen wie Zahnersatz, Brillen und Prothesen, hat er oder sie Recht auf "erforderliche medizinische Versorgung", so wie es die EU-Aufnahmerichtlinie für Flüchtlinge vorsieht.

Doch der praktische Zugang von Asylwerbern zu Ärzten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Österreich ist großteils anders als für normale Krankenversicherte. Nur in der Bundeshauptstadt erhalten Asylwerber eine E-Card.

Zettelwerk

Nicht so in allen anderen Bundesländern. Von Vorarlberg bis Niederösterreich herrscht hier ein an frühere Krankenscheinzeiten erinnerndes Zettelwerk, das sich noch dazu von Land zu Land unterscheidet – und bei Flüchtlingen wie Betreuern für organisatorischen Extraaufwand sorgt.

So etwa in Kärnten, wo Asylwerber bis zum heurigen August eine E-Card erhielten. Hier bekamen Betreiber organisierter Flüchtlingsquartiere am 1. August von der Landesabteilung für Flüchtlingswesen eine Mail, laut der es ab demselben Tag für Asylwerber keine E-Card mehr gebe.

Stattdessen würden sie nun "einen E-Card-Ersatzbeleg bekommen", der "allerdings aktiv bei der Kärntner Gebietskrankenkasse" beantragt werden müsse. Der Antrag, so die dem STANDARD vorliegende Mail, könne aber auch "telefonisch vom Asylwerber selbst oder vom Quartiergeber angefordert werden".

Zusatzarbeit für Helfer

"Das bedeutet für mich Zusatzarbeit. Telefonieren muss ich, denn für ein solches Gespräch können die meisten Asylwerber noch nicht gut genug Deutsch", beschwert sich eine Kärntner Flüchtlingsquartierbetreiberin. Besonders ärgerlich, so betont sie, sei außerdem, dass der E-Card-Ersatzbeleg je nur für ein Quartal gilt. Alle drei Monate muss er neu beantragt werden.

An diesem Punkt unterscheidet sich die Kärntner Zettellösung zum Beispiel von jener in der Steiermark. Dort erhält jeder Asylwerber bei der Aufnahme in die Grundversorgung einen Versicherungsersatzbeleg mit einem Strichcode. Dieser berechtigt direkt zu Arztkonsultationen oder Spitalsbehandlung.

Mangels Wissens über den Ersatzbeleg würden manche Ärzte Asylwerber als Patienten dennoch erst einmal ablehnen, sagt Irmgard Rieger, Caritas-Sprecherin in der Diözese Graz-Seckau. Und: "Mit dem Ersatzbeleg sind Asylwerber auf den ersten Blick als solche erkennbar. Die Caritas sieht hier eine Diskriminierung."

Wien: organisatorische Gründe

Als Grund, warum man in der Bundeshauptstadt bei E-Cards für Asylwerber bleiben will, nennt man bei der Wiener Gebietskrankenkasse Organisatorisches: In Wien gebe es viele Asylwerber, mittels E-Card werde "der administrative Aufwand für alle Beteiligten im Vergleich zu anderen Lösungen verringert", heißt es in einer Stellungnahme.

Das steht im Widerspruch zu einer dem STANDARD vorliegenden Mail vom Juli der Kärntner Gebietskrankenkasse an die Landesflüchtlingsabteilung: Die Einstellung der E-Cards für Asylwerber finde "entsprechend der bundeseinheitlichen Vorgangsweise statt", wird da beschieden. Beim Fonds Soziales Wien, der die Grundversorgung in Wien abwickelt, weiß man von einer solchen Vereinheitlichung nichts. (Irene Brickner, 3.10.2016)