Die Politik sieht Handlungsbedarf beim Einsatz von Laienrichtern.

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Wien – SPÖ und Grüne sind für eine Reform der Geschworenengerichtsbarkeit. Der Ersatz der Laienrichter durch einen Schöffensenat, wie es die Neos vorgeschlagen hatten, geht beiden Parteien aber zu weit. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim schlug am Dienstag gegenüber der APA hingegen vor, die Eignung der Geschworenen zu testen, Albert Steinhauser von den Grünen will eine inhaltliche Prüfung des Urteils.

Jarolim kann sich vorstellen, Geschworenenverfahren dahin gehend zu modifizieren, dass die Qualifikation der Laienrichter künftig außer Frage steht. So müsse etwa festgestellt werden, ob die aus der Zivilgesellschaft rekrutierten Geschworenen auch die rechtlichen Voraussetzungen in einem Strafprozess richtig verstehen. Was der SPÖ-Justizsprecher noch für sinnvoll hält ist eine – derzeit fehlende – Begründung des Urteils in einem Geschworenen-Prozess.

Auch Steinhauser sieht den Vorschlag der Neos, die Geschworenengerichtsbarkeit durch einen Senat aus Richten und Schöffen zu ersetzen, kritisch. "In so einem System werden immer Berufsrichter das letzte Wort haben, das kommt der Abschaffung nahe", fürchtet er. Dennoch bestehe Reformbedarf: "Die Einrichtung einer zweiten Tatsacheninstanz zur inhaltlichen Überprüfung eines Geschworenenurteils ist rechtlich absolut notwendig und fehlt derzeit."

Großer Schöffensenat vorgeschlagen

Neos-Justizsprecher Niki Scherak schlug am Dienstag einen "großen Schöffensenat" anstelle eines reinen Geschworenensenats vor. "Heute, in einem demokratischen Rechtsstaat, ist die Geschworenengerichtsbarkeit in der jetzigen Form zu adaptieren", findet Scherak. Die Berufsrichter würden das Vertrauen der Bevölkerung genießen und seien unabhängig. "Deshalb müssen wir die Geschworenengerichtsbarkeit ins 21. Jahrhundert bringen und den Erfordernissen der modernen Rechtsstaatlichkeit anpassen – auch wenn die Einführung der Laiengerichtsbarkeit zur damaligen Zeit ein großer historischer Erfolg war", meint der NEOS-Mandatar.

Scherak ortet ein "Rechtsschutzdefizit" durch die fehlende Begründung eines Geschworenen-Urteils. Damit könnten die Beweiswürdigung und die Schuldfrage nicht bekämpft werden, was fatale Folgen für den Rechtsschutz habe. "Ein Urteil eines Geschworenengerichts ist enorm schwierig einer Prüfung durch die nächsthöhere Instanz zu unterziehen. Im Geschworenenprozess gibt es damit ein gravierendes Rechtsschutzdefizit", so Scherak. (APA, 4.10.2016)