Erdoğan und Böhmermann.

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Berlin – Der deutsche Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann wird sich nicht wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan vor dem Strafgericht verantworten müssen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz hat die Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren.

Böhmermann hatte am 31. März mit einem Schmähgedicht in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" für erhebliche Aufregung und große Empörung speziell beim türkischen Staatspräsidenten Erdoğan gesorgt. Er verlas einen Text, in dem er Klischees über Türken verbreitete, unter anderem über Sex mit Tieren und über Kinderpornografie sprach. Der Moderator selbst erklärte, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen.

Rechtliche Schritte eingeleitet

Erdoğan aber war so erbost, dass er nicht nur als Privatmann, sondern auch als Staatspräsident rechtliche Schritte einleitete. Er verlangte ein Strafverfahren nach Paragraf 103 des deutschen Strafgesetzbuchs. Gemäß diesem "103er" muss jemand mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen, der einen ausländischen Staatschef beleidigt. Denn ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter genießen den Schutz ihrer Ehre.

Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist allerdings, "dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält (...), ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt". Es lag also an Kanzlerin Angela Merkel grünes Licht zu geben, und das tat sie, woraufhin Böhmermann kritisierte, sie habe ihn "filetiert" und Erdoğan zum "Tee serviert".

Privatklage noch anhängig

Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, das Schmähgedicht sollte "als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen". Zudem sei Satire keine Beleidigung, wenn "die Überzeichnung menschlicher Schwächen" keine "ernsthafte Herabwürdigung der Person" enthalte. Allerdings hat Erdoğan auch Privatklage gegen Böhmermann eingereicht. Diese wird am 2. November in Hamburg verhandelt. Gemäß einer einstweiligen Verfügung dürfen große Teile des Gedichts seit Mai nicht wiederholt werden. (bau, 4.10.2016)

Am Mittwoch schloss die Staatsanwaltschaft Mainz auch Anklagen gegen die Verantwortlichen beim ZDF aus, mehr hier (Link).