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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied am Mittwoch, dass er selbst in Bezug auf die Klage der Marshallinseln gegen die Atommächte Großbritannien, Indien und Pakistan nicht zuständig sei.

Foto: AP Photo/Peter Dejong

Den Haag – Die Marshallinseln im Pazifik sind mit einer Klage vor dem höchsten UN-Gericht gegen die Atommächte Großbritannien, Indien und Pakistan gescheitert. Das Gremium aus 16 Richtern kam am Mittwoch in Den Haag zu dem Ergebnis, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) in der Sache nicht zuständig sei.

Die Marshallinseln hatten den drei Ländern vorgeworfen, ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung aus dem Atomwaffensperrvertrag nicht zu erfüllen. Der Gerichtshof argumentierte, die Marshallinseln hätten nicht dargelegt, dass es einen konkreten Streit mit den jeweiligen Nationen gebe. Außerdem seien bilaterale Verhandlungen zwischen den Marshallinseln und den jeweiligen Staaten vor der Klage ausgeblieben. Alles in allem sei das Gericht in der Sache nicht zuständig, um die Vorwürfe zu überprüfen, erklärte Gerichtspräsident Ronny Abraham. Die Richter folgten damit den Bedenken der betroffenen Atommächte.

Mehrere Inseln unbewohnbar

Die Marshallinseln hatten bei einer Anhörung vor dem Gericht im März vor den verheerenden Folgen eines nuklearen Wettrüstens gewarnt. Durch Atombombentests in den 1940er und 1950er-Jahren seien mehrere Inseln seines Landes zerstört worden, sagte Regierungsvertreter Tony deBrum damals in Den Haag. "Andere sind für tausende Jahre unbewohnbar."

Nach Angaben der Marshallinseln nahmen die USA zwischen 1946 und 1958 insgesamt 67 Atomwaffentests in dem Inselstaat vor. Teile des Bikini-Atolls, das zu den Marshallinseln gehört, sind bis heute unbewohnbar. Ursprünglich wollten die Marshallinseln insgesamt neun Atommächte, darunter auch die USA, vor den Gerichtshof bringen. Doch das Gericht ließ nur die Fälle gegen Großbritannien, Indien und Pakistan zur Prüfung zu. (APA, 5.10.2016)