Wien – Das Verkehrsministerium schickt am Donnerstag eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) in Begutachtung, die den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren – Alko-Locks – ermöglichen wird. Eine Verordnung zu den Details des alternativen Bewährungssystems (ABS) geht ebenfalls in Begutachtung.

Die Alkohol-Wegfahrsperren werden zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B (Pkws) eingeführt. Die Begutachtungsdauer für die Gesetzesnovelle beträgt vier Wochen, die Behandlung durch den Nationalrat ist bereits für Ende des Jahres vorgesehen. Die Vergabe wird dann mittels Ausschreibung erfolgen.

Betrunkene Autofahrten verhindern

"Die hohe Rückfallquote bei Alkolenkern ist eine Gefahr für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Durch den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren verhindern wir, dass sich Betrunkene hinters Steuer setzen können. Und wir fördern mit dem begleitenden Mentoring-Programm ein nachhaltiges Umdenken bei den Betroffenen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).

Zufrieden zeigte sich ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger, der im Vorfeld noch skeptisch war. "Wir haben wesentliche Veränderungen herbeigeführt", sagte er.

Teilnahme freiwillig

Vor dem Einstieg in das alternative Bewährungssystem müssen sämtliche behördlichen Auflagen aus dem Führerscheinentzug wie etwa amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen erfüllt werden. Die Teilnahme am Alkolock-System ist freiwillig und kann nach der Hälfte des behördlich angeordneten Führerscheinentzugs – frühestens nach zwei Monaten Entziehungsdauer – erfolgen. Durch die Teilnahme am Bewährungssystem verlängert sich die restliche Entziehungsdauer auf die doppelte Länge, mindestens jedoch auf ein halbes Jahr. Rund 2.500 Euro kosten die Alko-Locks pro Jahr, für den Ein- und Ausbau, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins. All das muss jeder Teilnehmer selbst zahlen.

"Alkohol-Wegfahrsperren sind keine Straferleichterung, sondern eine Rehabilitationsmaßnahme. Die Betroffenen werden in diesem Programm nicht alleine gelassen, sondern durch laufende Kontrollen und das Mentoring-Programm dazu motiviert, aus ihren Fehlern zu lernen", sagte Leichtfried. "Für Unverbesserliche, die versuchen das System auszutricksen oder nicht an den vorgeschriebenen Mentoring-Gesprächen teilnehmen, endet das Bewährungsprogramm sofort", betonte der Minister. Ein Wiedereinstieg in das Programm ist dann nicht mehr möglich. (APA, 6.10.2016)