Wien – Wiewohl beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Anfechtung abgeblitzt, will ÖBB-Konkurrent Westbahn den geplanten Verkehrsdienstvertrag (VDV) zwischen Bund und Land Vorarlberg beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpfen.

Der Grund für die Beschwerde: Das Verkehrsministerium sei im Verbund mit Land Vorarlberg und ÖBB bei der – an sich zulässigen Direktvergabe – intransparent vorgegangen. Vereinfacht ausgedrückt: Die Auftraggeber hätten sich zu sehr abgestimmt von Taktverkehr über Zuglinienbestellung bis hin zur Fahrzeugbeschaffung durch die ÖBB. Die ganze Beschaffung sei der ÖBB auf den Leib geschnitten, schließe Mitbewerber aus und sei nicht im Einklang mit der EU-Verordnung für die Vergabe öffentlicher Leistungen, kritisiert Westbahn.

Es handle sich daher um eine "Hinterzimmervergabe", wie es in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wiedergegeben wird.

Das weist das Verkehrsministerium, respektive die von ihm kontrollierte und mit der Vergabe beauftragte und vor Gericht durch die Finanzprokuratur vertretene Schig zurück. Im Juli sei im EU-Amtsblatt eine Vorinformation über die geplante Vergabe veröffentlicht worden und gerade deshalb handle es sich beim Vorarlberger "Verkehrspaket" eben um keine "Hinterzimmervergabe". Gemäß der aktuell gültigen PSO-Verordnung der EU (Public Service Obligation) sei eine öffentliche Vorinformation im Übrigen gar nicht notwendig.

Nachprüfung

Zur Erinnerung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte die von Westbahn beantragte Nachprüfung am vergangenen Freitag zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Direktvergabe zulässig ist und sich im Rahmen der vorgegebenen Bestimmungen hält. Die Vorinformation enthalte auch die in der PSO-Verordnung geforderten Inhalte.

Ob das Höchstgericht die außerordentliche Revision zulässt – die ordentliche wurde vom BVwG mangels offener Rechtsfragen verwehrt -, bleibt abzuwarten. Westbahn muss binnen sechs Wochen gewichtige Gründe und Beweise für das Vorliegen einer Diskriminierung, Verletzung von Grundrechten oder des Gleichheitsgrundsatzes vorlegen. Das BVwG berief sich in seinem Spruch nicht zuletzt darauf, dass das Vergaberecht für den Verkehr nicht gelte, weil der Binnenmarkt im Bahnverkehr nicht verwirklicht sei.

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat sich in der Causa quasi für nicht zuständig erklärt. Denn zwar zahlt das Land Vorarlberg kräftig mit beim VDV ab 2018, bestellt und vergeben werden die Verkehrsbestellungen aber vom Bund "im Wege der Schig".

Geschafft hat es ÖBB-Konkurrentin Westbahn im Vorjahr erstmals in die schwarzen Zahlen. Wohl steht 2015 unterm Strich noch immer ein auf 5,4 Millionen Euro halbierter Verlust. Das Betriebsergebnis verbesserte sich laut Trend aber um mehr als vier Millionen auf 262.000 Euro. 2014 hatte die Westbahn Management GmbH noch 10,3 Millionen Euro Verlust eingefahren. (Luise Ungerboeck, 7.10.2016)