Innsbruck – Nach einer Privatanklage des freiheitlichen Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer ist ein 42-jähriger Tiroler am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 320 Euro und zu einer Entschädigungszahlung von 1.000 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte auf Facebook ein Hofer-Bild veröffentlicht, auf dem dieser mit Hitler-Bart zu sehen war.

Darüber stand der Text: "Hofer wünscht allen geistig gestörten Inländern, die ihn wählen, einen guten Morgen. Heil Hofer". Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, berichteten Medien.

Der Bundespräsidentschaftskandidat hatte gegen den 42-Jährigen eine Privatanklage wegen des Vergehens der Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch eingebracht. Der Tiroler hatte laut Medienberichten das Posting nach wenigen Tagen gelöscht und sich auf Facebook bei den Hofer-Wählern entschuldigt. Eine Entschuldigung beim freiheitlichen Bundespräsidentschaftskandidaten selbst blieb aber aus. (APA, 7.20.2016)