Wien – Vier Verschärfungsvorschläge für Asylwerber, anerkannte Flüchtlinge und andere Drittstaatangehörige, eine mögliche Erleichterung für Asylwerber: So lautet ein Vorschlag für eine neuerliche Reform des Ausländerrechts aus dem Innenministerium, der am Freitag von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) präsentiert wurde.

Der 13 Seiten umfassende legistische Entwurf wurde Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) übermittelt. Innerhalb der Regierung ist das Verteidigungsministerium das Spiegelressort des Innenministeriums. "Wir prüfen den Vorschlag nun", hieß es – unter Betonung der guten Zusammenarbeit mit Sobotka – aus Doskozils Büro.

Dem Standard liegen Details aus dem neuen Fremdenpaket vor, mit dem sechs verschiedene Gesetze novelliert werden sollen. Für Drittstaatangehörige allgemeine, also über Asylwerber und Flüchtlinge hinausgehend für alle Fremden folgenreich wären Änderungen in Paragraf 120 des Fremdenpolizeigesetzes. Dieser kodifiziert Verwaltungsstrafen gegen "rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt".

Polizistentäuschen strafbar

Den zehn dort bereits bestehenden Tatbeständen sollen zwei weitere hinzugefügt werden. Erstens: Drittstaatangehörige, die gegenüber Polizisten falsche Angaben – etwa über ihre Staatsangehörigkeit – machen, um sich einen Aufenthaltstitel zu "erschleichen", sollen künftig Geldstrafen zwischen 1000 und 5000 Euro oder Ersatzhaftstrafen zwischen ein und drei Monaten drohen. Derzeit gibt es eine solche Strafbarkeit nur im Aufenthalts- oder Asylverfahren.

Wurden gefälschte Dokumente vorgelegt, soll es gar zu einem Strafverfahren kommen. Behördentäuschung sei "kein Kavaliersdelikt" begründete Sobotka dies. Hintergrund der Regelung dürfte u.a. sein, dass im Fall des Inkrafttretens der Asylnotverordnung die Polizei an den Grenzen Schnellverfahren durchführen wird.

Zweitens: Drittstaatangehörige, die trotz bestehenden Einreiseverbots nach Österreich einreisen, sollen künftig zwischen 5000 und 15.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft riskieren. Dasselbe soll gelten, wenn ein Drittstaatangehöriger trotz rechtskräftiger Ausreiseaufforderung nicht ausreist. In einem Verfahren würde geprüft, ob dies in seiner Verantwortung liegt oder nicht. Damit würden auch abgelehnte Asylwerbern, die keinen subsidiären Schutz und keine Duldung bekommen haben, unter Sanktionsdrohung stehen – so wie es Sobotka zuletzt bereits angekündigt hatte.

Solchen rechtskräftig ausgewiesenen Fremden, die an ihrer Ausreise "nicht mitwirken", soll künftig zudem der Zugang zu staatlich finanzierter Unterkunft und Verpflegung per Bundes-Grundversorgungsgesetz versperrt werden. Das Gewähren solcher Leistungen an mittellose Fremde stünde damit de facto nicht mehr im Ermessen einzelner Bundesländer, etwa Wiens.

Auch sollen Asylaberkennungsverfahren künftig schon nach Vorliegen einer Anklageschrift eingeleitet werden können.

"Bis zu 2,50 Euro" Bezahlung

Erweitert werden soll indes der Zugang von Asylwerbern zu Remunerantentätigkeit. Laut Paragraf 7 des Grundversorgungsgesetzes soll für gemeinnütziges Arbeiten von Asylwerbern pro Stunde "bis zu 2,50 Euro" bezahlt werden. Auch Non-Profit-NGOs und gemeindenahe, ausgelagerte Betriebe wie Bauhöfe sollen solche Jobs anbieten können.(Irene Brickner, 7.10.2016)