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Apple erringt einen Teilerfolg gegen Samsung beim ständigen Patentstreit.

Foto: Reuters/Ruvic

In seinem schier endlosen Patentstreit mit Samsung hat Apple einen Teilerfolg errungen. Ein Bundesberufungsgericht in Washington setzte am Freitag eine Strafe von 119,6 Millionen Dollar (107 Millionen Euro) gegen den südkoreanischen Smartphone-Hersteller überraschend wieder in Kraft. Damit wurde eine vorherige Entscheidung desselben Gerichts vom Februar umgedreht, mit der die Sanktion annulliert worden war.

"Slide to unlock"

In dem Rechtsstreit, über den das Berufungsgericht jetzt nochmals entschied, geht es um die Wischbewegung zum Entriegeln der Smartphones sowie um die Autokorrekturfunktion beim Tippen. Apple führte in seiner Klage an, dass Samsung diese Technologien unrechtmäßig von dem US-Konzern abgeschaut habe.

Keine zwei Milliarden

Das Gericht begründete seine nun ergangene Entscheidung zugunsten von Apple damit, dass Samsung keine stichhaltigen Belege für seine Argumentation geliefert habe, die in Frage stehenden Technologienlägen "auf der Hand" und seien deshalb nicht durch das Patentrecht geschützt. Apple hatte allerdings eine wesentlich höhere Strafe von 2,2 Milliarden Dollar verlangt.

Im Dauergefecht

Die beiden Smartphone-Konkurrenten haben sich in den vergangenen Jahren weltweit mit Dutzenden von gegenseitigen Patentklagen überzogen. Vor zwei Jahren beschlossen sie allerdings, alle ihre Rechtsstreitigkeiten außerhalb der USA einzustellen.

Alle Profite an Apple

Die jetzige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts betrifft einen anderen Fall als jenen, der in Kürze vor dem Obersten Gericht des Landes ansteht. Der Supreme Court in Washington verhandelt in der kommenden Woche über die Berufung Samsungs gegen ein Urteil von 2012, wonach das Unternehmen wegen Patentrechtsverletzungen alle Profite aus dem Verkauf bestimmter Smartphones an Apple abgeben muss.

548 Millionen überwiesen

Die Südkoreaner hatten die fragliche Summe von 548 Millionen Dollar zwar bereits an den US-Konkurrenten bezahlt, behalten sich aber eine Rückforderung vor. In diesem Streit geht es um das Design der Smartphones, nämlich die schwarze, rechteckige Vorderseite mit abgerundeten Ecken, deren Einfassung sowie die Darstellung von 16 bunten App-Symbolen auf dem Bildschirm. (APA, 08.10.2016)