Wien – In rund einem Fünftel der überprüften Fälle gibt es Mängel bei der Erfüllung der Registrierkassenpflicht. Das teilte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung an die Grünen mit. Knapp 1600 Mal stellten die Behörden fest, dass für Barzahlungen keine Belege erstellt wurden. Insgesamt führten die Behörden zwischen Jahresbeginn und Juli über 11.400 Nachschauen, Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen durch, um die neuen Regelungen zur Registrierkassenpflicht zu überprüfen.
Von den steuerlich erfassten Unternehmen wurde also knapp ein Prozent geprüft. Seit dem dritten Quartal 2016 sind die Prüfungen nicht mehr vorher anzukündigen. Aufgeschlüsselt nach Branchen zeigt sich, dass vor allem Restaurants und Gaststätten (über 1.000) betroffen waren, aber oft auch etwa Friseur- und Kosmetiksalons, Buffets und Imbissstuben, Kaffeehäuser, Taxis, Facharztpraxen, Hotels, Unternehmensberater, Kfz-Werkstätten, Bekleidungs-Einzelhandel, Auto-Einzelhandel und Nahrungs-Einzelhandel.
Die "üblichen Verdächtigen"
Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann fühlt sich bestätigt, dass vorwiegend auf die "üblichen Verdächtigen", die "Kleinen", abgezielt werde. Für die Kontrollen wurden unter anderem Branchen ausgewählt, bei denen "anzunehmen war, dass sie die Einführung der Registrierkassenpflicht aufgrund der vorhandenen Barumsätze besonders stark trifft", erläuterte Schellings Ressort. "Unmut" ruft bei Rossmann hervor, dass keine Kriterien für "Problembranchen" genannt würden. Faktisch gilt die Registrierkassenpflicht erst seit Mai.
Bei den zwischen Mai und Juli vorgenommenen Überprüfungen bestand bei 1038 Unternehmen die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkassa – bei 217 Fällen, also etwa 21 Prozent, wurden diesbezüglich Mängel festgestellt. Eine durchaus hohe Zahl, findet Rossmann, angesichts der "stümperhaften" Umsetzung habe er aber ein gewisses Verständnis für Unternehmen, die mit dem Zukauf der Registrierkassen zugewartet hätten, wiewohl man im Sinne der Gerechtigkeit natürlich für eine lückenlose Aufzeichnung aller Umsätze sei. Bereits seit Jahresbeginn gilt die Belegerteilungspflicht. Dass für Barzahlungen keine Belege erstellt wurden, stellten die Behörden in 1589 Fällen fest.
Ärgerlich findet der Grüne Budgetsprecher, dass er keine Auskunft erhielt, wie oft und in welcher Höhe Strafen verhängt wurden. Nach wie vor bleibt Schelling bei der Einschätzung, dass die Maßnahmen rund um die Registrierkassenpflicht zu Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro im Jahr 2016 führen werden: Die Berechnung sei "aufgrund fundierter Daten" erfolgt, "daher besteht keine Veranlassung zur Änderung dieser Einschätzung". "Der Finanzminister steht halt leider alleine da mit dieser Aussage", befand hingegen Rossmann. (APA, 8.10.2016)