Washington/Wien – Nach dem Skandal um sexistische und vulgäre Äußerungen Donald Trumps in einem Video aus dem Jahr 2005 fordern immer mehr prominente Republikaner seinen Rücktritt von der US-Präsidentschaftskandidatur. Um ihn zu ersetzen, wäre eigentlich auch genau das notwendig: Trump müsste selbst als Kandidat zurücktreten, damit jemand anderer nominiert werden könnte.

Offiziell müsste dann erneut ein republikanischer Parteitag mit allen 2.472 Delegierten einberufen werden, um abzustimmen. Da das knapp einen Monat vor der Wahl am 8. November aber kaum möglich sein wird, würde sich wohl das Bundeskomitee aus 168 Mitgliedern auf einen neuen Kandidaten verständigen müssen. Trump hat allerdings bereits erklärt, es gebe "null Chancen", dass er aufgibt.

Regel neun der republikanischen Parteigrundsätze besagt, dass das Bundeskomitee einen Kandidaten nur im Fall von Tod, Rücktritt oder "Sonstigem" neu nominieren darf. "Sonstiges" gilt dabei für schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Nun werden aber Stimmen laut, die Definition zu erweitern – etwa um die Aneignung von Positionen, die den Parteiprinzipien grundlegend widersprechen. Oder man verändert Regel neun insgesamt und gibt dem Bundeskomitee mehr Befugnisse für eine Absetzung. Eine Änderung würde allerdings erst 30 Tage nach dem Beschluss in Kraft treten. Gewählt wird aber bereits am Dienstag in vier Wochen. (maa, 9.10.2016)