Mit "You are the law" wird in den USA oft Laienrichtern einer Jury die Verantwortung ihrer Tätigkeit vor Augen geführt. Das angloamerikanische und das heimische System der Rechtsprechung sind zwar zwei verschiedene Paar Schuhe, doch beiden wohnt der Grundgedanke der Mitsprache der Bevölkerung inne.

Ein Blick zu deutschsprachigen Nachbarn mit vergleichbaren Rechtssystemen zeigt, dass Geschworenengerichte ein Auslaufmodell sind. In Deutschland gibt es schon lange nur Schöffen, die gemeinsam mit Berufsrichtern entscheiden. Auch in der Schweiz – mit Ausnahme des Kantons Tessin – wurden 2011 Geschworene abgeschafft.

Es ist also keine Überraschung, dass sich Justizminister Wolfgang Brandstetter in der ORF-Pressestunde auch für eine Anpassung in Österreich ausgesprochen hat. Als Reaktion auf die Kritik am Prozess gegen den Grazer Amokfahrer kündigte er an, dass künftig Geschworene und Berufsrichter gemeinsam entscheiden sollen – und ein Urteil begründet werden muss.

Das Ärgerliche ist, dass dieser und andere Vorschläge seit Jahren auf die lange Bank des Hohen Hauses geschoben werden. Eine Kommission des Justizministeriums hat ihre Expertise schon 2012 dem Nationalrat übermittelt. Geschehen ist nichts. Statt auf parteipolitische Scharmützel sollten sich die Abgeordneten wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: das Gesetzemachen. (Michael Simoner, 10.10.2016)