Innenminister Wolfgang Sobotka hält nichts vom Vorstoß des Kanzlers.

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Der Vorschlag von Kanzler Christian Kern (SPÖ), Bürgermeister selbst entscheiden zu lassen, wie viel sie Flüchtlingen für gemeinnützige Arbeit zahlen, stößt im schwarz geführten Innenministerium auf Unverständnis: "2,50 Euro und nicht mehr", sagt Wolfgang Sobotkas Sprecherin Katharina Nehammer im Gespräch mit dem STANDARD. "Zivildiener bekommen 1,61 Euro Stundenlohn, da halten wir für Flüchtlinge ein Maximum von 2,50 Euro für angemessen."

Alles andere, so ist man im Innenministerium überzeugt, würde "eine falsche Botschaft" aussenden: "In den Herkunftsländern spricht sich schnell herum, was wir hier pro Stunde bezahlen, das wissen wir aus den Asylverfahren", sagt Nehammer. Denkbar sei, dass Bürgermeister bis zu dem Maximum von 2,50 Euro entscheiden, wie viel für gemeinnützige Arbeit bezahlt wird. "Ob 2,40 oder 2,50 Euro, da sind wir flexibel."

Bund soll "großzügig Möglichkeit bieten"

Kern spricht sich laut einer Vorausankündigung in der aufgezeichneten ATV-Sendung "Klartext", die Montagabend ausgestrahlt wird, dagegen aus, die Entlohnung von Flüchtlingen für gemeinnützige Tätigkeit bundesweit zu regeln und mit 2,50 Euro zu begrenzen. Der Bund solle "großzügig die Möglichkeit bieten, dass die Menschen arbeiten können", wird er zitiert – über die Höhe der Bezahlung sollen die Gemeinden aber selbst entscheiden. Die Landesflüchtlingsreferenten hatten sich vergangene Woche eigentlich auf einen Stundenlohn von fünf Euro pro Stunde geeinigt.

Ein von Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun ausgegrabenes, dem STANDARD übermitteltes Papier könnte der Diskussion nun eine weitere Facette beifügen: In einer Verordnung über die Bundesbetreuung von Asylwerbern aus dem Jahr 2004, die der damalige Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) unterzeichnet hat, werden konkrete Angaben über die Höhe der "Entschädigung für Hilfstätigkeiten" gemacht.

Und zwar sollte diese vor zwölf Jahren "3 bis 5 Euro pro Stunde" betragen. Laut dem Inflationscockpit der Österreichischen Nationalbank entsprechen drei Euro aus 2004 von der Kaufkraft her heute 3,73 Euro, fünf Euro heute 6,23 Euro.

Neos: "Am Problem vorbei"

"Entweder kennt Sobotka diesen konkreten Beschluss, dem seither kein weiterer folgte, nicht, oder aber er wollte mit seinem Vorschlag nur Schlagzeilen produzieren", kommentiert Korun dies. Zwar sei die Verordnung vor Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung über die Grundversorgung erlassen worden. Die genannten Hilfstätigkeiten seien damals aber die gleichen wie heute gewesen.

Die Diskussion um die Entlohnung gemeinnütziger Tätigkeit von Aylwerbern gehe am Problem vorbei, meint Neos-Asylsprecher Nikolaus Scherak: "Stattdessen wäre die volle Öffnung des Arbeitsmarkts für Asylwerber nach sechs Monaten nötig", sagt er zum STANDARD.

Derzeit haben Asylwerber in Österreich bereits nach drei Monaten Arbeitsmarktzugang – aber nur zu Saison- und Erntearbeit und eben zu gemeinnützigen Tätigkeiten. Die Zulassung nach einem halben Jahr entspricht den Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie, darin sind jedoch keine weiteren Details geregelt. (Irene Brickner, Katharina Mittelstaedt, 10.10.2016)