Wien – Für die heimischen Banken war es ein Erfolg, auf den sie seit Jahren hingearbeitet haben. Die Bankenabgabe wird ab dem kommenden Jahr deutlich gesenkt. Statt bisher rund 650 Millionen Euro jährlich werden die Institute künftig nur mehr 100 Millionen Euro an den Finanzminister abzuliefern haben. Das wurde im Sommer zwischen SPÖ und ÖVP in Grundzügen paktiert, mit dem Budgetbegleitgesetz 2017, das parallel zum Budget vorgelegt wird, soll nun die legistische Umsetzung erfolgen.
Einmalzahlung
Im Gegenzug für die Reduktion der Stabilitätsabgabe, wie sie offiziell heißt, werden die Banken dazu verpflichtet, eine Einmalzahlung in Höhe von einer Milliarde Euro zu leisten, wobei Einmalzahlung eigentlich nicht das richtige Wort ist, die Kreditinstitute dürfen den Obolus nämlich in bis zu vier Raten entrichten. Die Regierung hat sich vorgenommen, dieses Geld in den Ausbau von ganztägigen Schulformen zu stecken, wobei über die Details noch verhandelt wurde.
Was bisher nicht bekannt war: Streng genommen handelt es sich bei der Milliarde um keine Milliarde. Die Abschlagszahlung ist für die Banken nämlich abzugsfähig, sie reduziert also die Körperschaftsteuer (25 Prozent). Über diese Schiene kann sich die Finanzwirtschaft also 250 Millionen Euro vom Finanzminister zurückholen, nur 750 Millionen Euro bleiben effektiv beim Staat.
Deutliche Ersparnis
Für die größeren Banken bedeutet das durchaus einen Unterschied. Laut Schätzungen wird beispielsweise die Erste Group rund 200 Millionen Euro an Abschlagszahlung zu leisten haben. Sie könnte sich also 50 Millionen Euro zurückholen. Begründet wird die Abzugsfähigkeit in Finanzkreisen folgendermaßen: Auch die bisherige Bankenabgabe habe die Körperschaftsteuer reduziert. Das stand zwar nicht explizit im Gesetz, wurde anhand der bisherigen Steuergesetzgebung aber so ausgelegt.
Eine große Freude dürfte der Gesetzgeber damit aber nicht gehabt haben. Die auf 100 Millionen Euro reduzierte neue Abgabe wird nämlich ab 2017 nicht mehr abzugsfähig sein. Das wurde schon im Ministerratsvortrag im Juli explizit festgelegt. Dort stand auch zu lesen, dass die Bankenabgabe neu eine "reine Bundesabgabe" werden soll. Bisher war das nicht der Fall. Wie bei allen anderen Steuern ging ein Drittel an die Länder, obwohl bei den Bankenrettungen ausschließlich der Bund einspringen musste.
Ringen mit Landeshauptleuten
Spannend wird daher, ob sich der Bund mit diesem Wunsch wird durchsetzen können. Unmittelbar nach Vorlage der ersten Pläne hatten bereits mehrere ÖVP-Landeshauptleute darauf gepocht, dass die Länder auch von der neuen Stabilitätsabgabe profitieren müssten. (Günther Oswald, 12.10.2016)