Mit der stockenden Containerschifffahrt ist auch das Geschäftsmodell der geschlossenen Fonds in Schieflage geraten.

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Wien – Anleger, die ihr Geld in geschlossene Fonds investiert haben und sich damit an Immobilien in Holland oder Containerschiffen beteiligt haben, können mittlerweile ein lautes Klagelied singen – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Denn Hunderte dieser Investments sind schon vor Gericht gelandet oder auf dem Weg dorthin.

Denn, so fasst es Anwalt Max Leitner zusammen, "typischerweise wurden die Anleger von den beratenden Banken über vier maßgebende Produkteigenschaften nicht aufgeklärt". Diese sind:

· Ausschüttungen Den Anlegern wurden Gewinnausschüttungen in Aussicht gestellt, obwohl offenbar geplant gewesen sei, ihnen in den ersten Jahren lediglich ihr Kommanditkapital zurückzugeben. Das ist in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft zwar nicht verboten, "die Anleger gehören darüber aber aufgeklärt", sagt Leitner. Denn Anleger ließen sich hier auf ein riskantes Spiel ein.

Ausschüttungen aus dem Gewinn sind nämlich nicht rückforderbar – jene aus dem Kommanditkapital aber schon. Daher sahen sich viele Anleger zuletzt mit hohen Rückforderungszahlungen konfrontiert, weil sich die Investments nicht so entwickelt haben, wie das gedacht war. Die bisherige gerichtliche Auseinandersetzung zeigte hier auch, dass selbst Bankberatern nicht immer klar gewesen sei, dass es sich hierbei um Entnahmen auf das Kommanditkapital handelte. Der OGH sprach in einem Urteil daher von einem "Ausschüttungsschwindel".

· Risiko Weil hinter den Investments Sachwerte wie eben Immobilien oder Schiffe standen, wurden diese Veranlagungen als sicheres Investment verkauft. "Verschwiegen wurde aber der Umstand, dass die Schiffe und Immobilien überwiegend fremdfinanziert waren", sagt Leitner. Oft habe der Fremdkapitalanteil bis zu 60 Prozent betragen, weshalb der Sachwert keine Sicherheit dargestellt habe, sondern ein Risiko – durch den Leverage-Effekt. Leitner ortet hier eine Verharmlosung von Risiko.

· Weichkosten Die beratende Bank muss den Anleger über die sogenannten Weichkosten aufklären, wenn diese über der Schwelle von 15 Prozent liegen. Dazu gibt es eine Rechtsprechung des deutschen BGH und nun auch des OLG Wien. Diese Kosten werden aus der Investitionssumme geleistet und fließen nicht ins Investment. Zu diesen Kosten zählen die Gebühren, die das Emissionshaus und die Vertriebspartner verdienen. Bei einigen Hollandfonds lagen diese Kosten laut Leitner bei rund 20 Prozent, bei Schifffonds sogar bei bis zu 32 Prozent. Eine umfassende Aufklärung über diese Kosten ortet Leitner in den Fällen, die er vertritt – das sind rund 200 -, nicht.

· Kickbacks In der Regel haben die beratenden Banken mit den Anlegern vereinbart, dass sie als Entgelt für ihre Beratungsleistung eine als Agio bezeichnete Provision erhalten. In Einzelfällen konnte diese Provision zwar auf ein Prozent heruntergehandelt werden, hinter dem Rücken der Anleger sind laut Leitner aber weitere drei bis sieben Prozent geflossen – und zwar aus dem Betrag, den der Anleger an die Bank überwiesen hat. Diese Kickbacks mindern daher die zu veranlagende Summe. Das erfülle laut Leitner nicht nur den Tatbestand des Betruges, sondern berechtige auch zum Schadenersatz und zur Auflösung des Vertrags.

Leitner rät daher allen Anlegern, ab Kenntnis eines Schadens Klage einzubringen oder eine solche zumindest zu prüfen. Ein Schaden müsse in diesem Fall noch nicht einmal bedeuten, dass ein Verlust eingetreten sei. Es reiche, wenn sich herausstelle, dass das Produkt anders sei, als es einem beschrieben worden sei.

Gefahr der Verjährung

Obwohl schon mehrere Hundert Fälle vor Gericht gelandet sind und mit einem Vergleich oder Urteil geendet haben, "wissen viele Anleger noch immer nichts von ihrem Schaden", sagt Leitner. Laut Schätzungen haben rund 17.000 österreichische Anleger diese Fonds gekauft. Dabei hätten Kunden vor Gericht wirklich gute Chancen, das hätten die bisherigen Prozesse gezeigt. Die Gefahr für diese Anleger in geschlossenen Fonds ist aber, dass ihre Ansprüche verjähren. (Bettina Pfluger, 15.10.2016)