Wien – War es bisher so, dass Gurtenmuffel und Handytelefonierer am Steuer nur durch eine Anhaltung der Polizei bestraft werden konnten, soll sich das nun ändern. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass künftig auch Fotos aus der Verkehrsüberwachung, etwa Radarbilder, als Beweis für solche Delikte verwendet werden können.

"In Zukunft werden wir so neben Geschwindigkeitsübertretungen auch das Handyverbot, die Gurtenpflicht und mangelnde Kindersicherung kontrollieren. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit auf unseren Straßen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) der APA.

Übertretungen durften nicht geahndet werden

Bereits jetzt werden diese Fotos bei der Verkehrsüberwachung angefertigt, etwa bei Radarkontrollen, der Section Control und der Abstandsmessung. Immer wieder waren auf diesen Bildern weitere Übertretungen eindeutig erkennbar, durften aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht geahndet werden. Wer die Gurtenpflicht missachtete oder ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy am Steuer telefonierte, konnte nur bei einer polizeilichen Anhaltung bestraft werden.

Diese Anhaltepflicht soll mit der 28. Novelle der Straßenverkehrsordnung wegfallen. Sechs in dem Gesetz aufgezählte Delikte sollen dann datenschutzkonform auf der Grundlage des Bildmaterials neben den eigentlich überwachten Übertretungen verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms und Beförderung zu vieler Personen auf einem Motorrad oder Moped. Die Novelle ist bereits in Begutachtung, die Frist läuft bis 4. November. (APA, 13.10.2016)