Jan Böhmermann,

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Mainz – Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann (35) gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie nach Mitteilung vom Freitag als unbegründet zurück.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei.

Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein – der STANDARD berichtete. Erdogan stehe jetzt noch ein Klageerzwingungsverfahren offen.

Offen ist noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann. Diese wird am 2. November in Hamburg verhandelt. Gemäß einer einstweiligen Verfügung dürfen große Teile des Gedichts seit Mai nicht wiederholt werden. (APA, red, 14.10.2016)