München – Ein nach der VW-Abgasaffäre angekündigtes Gesetz zur Einführung von Musterklagen in Deutschland verzögert sich einem Medienbericht zufolge.

Das Gesetz, mit dem die Rechte der Verbraucher gestärkt werden sollten, werde nicht vor der nächsten Bundestagswahl im kommenden Herbst kommen, berichtete der Rechercheverbund aus "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR am Sonntagabend. Demnach gaben sich Union und SPD wechselseitig Schuld am Scheitern des Vorhabens.

Gegen unlautere Praktiken

Mit dem Gesetz sollte Kunden großer Unternehmen gemeinsame Schadenersatzklagen ermöglicht werden. Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Justiz- und Verbraucherministerium hatte vor einem Jahr anlässlich der Abgasaffäre bei Volkswagen erklärt, Kunden müssten sich besser gegen "unlautere Geschäftspraktiken" wehren können. Eine Musterklage wäre die Lösung. Dieses Vorhaben wolle man angesichts der VW-Affäre vorantreiben.

Der Autokonzern hatte bei weltweit elf Millionen Dieselfahrzeugen die Schadstoffwerte manipuliert. VW will den betroffenen Kunden aber nur in der USA, wo Sammelklagen möglich sind, Schadenersatz zahlen. VW-Fahrer in Europa sollen leer ausgehen. Diese Ungleichbehandlung wollte Maas zuerst nicht akzeptieren, doch dem Bericht zufolge zeigen Unterlagen aus seinem Ministerium, dass die Einführung der Musterklage nicht länger vorangetrieben wird.

Auch in Österreich gibt es nach wie vor keine Musterklage – obwohl dies die Regierung seit Jahren verspricht. Im Fall VW sind Verbraucherschützer deshalb auf die Niederlande ausgewichen, da es dort ein Modell für eine Vergleichslösung gibt. (APA, 17.10.20116)