Wien – Der wegen Missbrauchs eines weiblichen Fahrgasts zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilte Wiener Taxifahrer wird seinen Taxischein verlieren, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Das teilte Gökhan Keskin, Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe, mit.
"Der Vorfall ist sehr bedauerlich und wird von uns schärfstens verurteilt", reagierte der Chef der Taxiinnung auf den vorerst nicht rechtskräftigen Schuldspruch. Dass Taxilenker strafrechtlich verurteilt werden, "kommt sehr selten vor. Es sind Einzelfälle", betonte Keskin. Da in dem Gewerbe Vertrauenswürdigkeit oberste Priorität genieße, werde seitens der Innung auf solche Fälle umgehend reagiert.
Demnach werden Taxilenker, die rechtskräftig zu mehr als einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt werden, bei der Behörde gemeldet. Abhängig von der Schwere ihres Delikts wird ihr Taxischein eingezogen, wobei ein zeitlich befristeter Verlust möglich ist. "In besonders gravierenden Fällen, wo klar ist, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, bekommt er ihn nicht mehr zurück", sagte Keskin. (APA, 19.10.2016)