Eisenstadt – Weil er im April bei einer Verkehrskontrolle an der Grenze im burgenländischen Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) zu einem Autofahrer "Heil Hitler" gesagt haben soll, ist am Donnerstag ein 29-jähriger Polizist in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Geschworenensenat verurteilte den Beamten wegen Wiederbetätigung zu neun Monaten bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Polizist aus Wien war am 27. April mit drei Kollegen zur Kontrolle des Einreiseverkehrs an der B10 eingeteilt, wobei man sich abwechselte. Am Nachmittag, als der 29-Jährige und ein weiterer Beamter jeweils auf einer Spur den Verkehr kontrollierten, soll er einen ungarischen Wagen angehalten haben. "Der Angeklagte begann die Amtshandlung mit den Worten 'Heil Hitler', stellte Staatsanwalt Christian Petö fest.

Gesinnung "unerheblich"

"Die Gesinnung selber ist für die Verwirklichung des Tatbestandes unerheblich", wandte sich der Staatsanwalt an die Geschworenen. Ob der Angeklagte sich in der rechten Szene bewege, sei irrelevant – "Es gibt keine Anzeichen in die Richtung beim Angeklagten", fügte Petö hinzu.

Der Kollege, der mit dem 29-Jährigen Autos kontrolliert hatte, hatte einige Tage später Anzeige erstattet. "Heil Hitler" sei "ein typisches, charakteristisches Symbol des Nationalsozialismus", so Petö. Der Beamte werde das "sehr wohl gewusst haben, dann hat er sich im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt".

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Auf die Frage des Vorsitzenden, Richter Alexander Glanz, ob er sich erklären könne, warum ihn sein Kollege derart belaste, antwortete er: "Ich weiß nicht, wie er auf diese Idee kommt". Er habe diese Worte nicht gesagt. Weil er öfters ausländische Lenker in deren Muttersprache begrüße – ungarischen Autofahrer gewöhnlich mit "szia" (ungarisch "servus", Anm.) – könnte man szia vielleicht falsch verstanden haben.

"Ich habe sicher nicht 'Heil Hitler' gesagt. Ich verbaue mir sicher nicht meine Zukunft wegen so was", beteuerte der Angeklagte. Sein Kollege blieb bei seiner schon vor der Polizei gemachten Aussage: Er habe die Worte "Heil Hitler" gehört – "hundertprozentig", so der Beamte vor Gericht.

Zeuge belasten Angeklagten

Der Polizist hatte den Angeklagten drei Tage nach dem Vorfall zu einem Gespräch getroffen, um ihm zu sagen, dass er darüber Meldung machen werde. Bei diesem Gespräch war ein weiterer Kollege anwesend, der ebenfalls als Zeuge geladen war. Der Angeklagte habe dabei seinen "Sager" nicht geleugnet: "Er hat sich dafür entschuldigt", schilderte der Beamte.

"Die Schuldfrage ist für mich eindeutig", stellte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer fest. Der Angeklagte sei weder einschlägig aufgefallen, noch gebe es sonstige Beweisergebnisse. Dennoch sei der Tatbestand erfüllt.

"Wir haben eine – zugegebenermaßen – depperte Meldung, die im Spaß unbedacht gefallen ist", sagte der Verteidiger. "Ein Nazi sitzt hier sicher nicht, das ist überhaupt keine Frage", sah er einen Tatbestand, der eine Verurteilung rechtfertigen würde, nicht erfüllt.

Die Geschworenen sprachen den 29-Jährigen mit 8:0 Stimmen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes schuldig. Der Angeklagte sei in den Genuss einer außerordentlichen Strafmilderung gekommen, weshalb man die Mindeststrafe von einem Jahr habe unterschreiten können, stellte der Vorsitzende fest. Der Polizist erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (APA, 20.10.2016)