Hasspostings sind zu einer Gefahr für unsere Gesellschaft geworden. Angriffsziele sind meistens wehrlose Ausländer. So wie im Vorfeld der Reichskristallnacht in den Dreißigerjahren gegen Juden, wird Ausländerhass beim "Volk" geschürt, und die Menschen werden aufgehetzt. Der Shitstorm gegen einen jungen Mann, der sich angesichts des Todes seines Vaters umbringen wollte, ist vorläufiger Höhepunkt. Auf Heinz-Christian Straches Facebookseite wurden hunderte Verhetzungsbeiträge gepostet, die auch zum Teil neonazistischen Inhalt enthielten.

Einige Beispiele:

"Also ehrlich mal, fließt in der Leitung nur Strom von ner R6 Batterie? Dreht mal hoch und lasst ihn nochmal anfassen. Am besten zu Weihnachten als Straßenbeleuchtung!"

"Also ich alls Straßenbahnfahrer hätte meinen Fahrplan eingehalten ich wär da Drüber ge Fahren!!"

Ein Video und ...

Ist es Strache vorwerfbar, dass er das Video über die Verzweiflungstat gepostet hat? Hat er es ernstlich für möglich gehalten, dass Hasspostings folgen werden, bzw. war gerade das sein Ziel?

Strache hat Erfahrung! Seine Seite ist geradezu Marktplatz für Hasspostings. Er weiß, was er bei seinen "Freunden" auslöst, wenn er aufreizende Bilder, Videos oder Statements verlinkt.

Seit vielen Monaten werden verhetzende Mitteilungen auf seiner und anderen rechtsextremen Facebookseiten festgestellt. Die Poster können sicher sein, dass ihre Postings dort oft mehrere Tage verweilen dürfen. Strache erklärt dann, das Löschen der strafgesetzwidrigen Postings überfordere ihn. Es kann aber nachgewiesen werden, dass jedes Posting, das nicht zur "Linie Strache" passt, sofort entfernt wird. Die Hasspostings dürfen länger bleiben. Gerade das dürfte jetzt für den FPÖ-Chef zum Problem werden:

... drei bis fünf Jahre Haft

Wer öffentlich in einem Medium auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt oder Hass gegen eine nach Abstammung oder Staatsangehörigkeit definierte Gruppe aufstachelt, in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, diese verächtlich macht oder herabsetzt, ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen. Wer durch eine solche Tat bewirkt, dass andere Personen Gewalt gegen eine solche Gruppe ausüben, ist mit bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Auch wer Hasspostings auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise öffentlich verfügbar macht, ist nach dem Gesetz zu bestrafen.

Es ist nicht bekannt, dass Heinz-Christian Strache den Hetzern auf seiner Facebookseite Kritik entgegengesetzt hat. Im Gegenteil, die Poster können sich dort wohlfühlen. Es ist kein Zufall, dass sich zum Unterschied von anderen Internetseiten gerade bei den Rechtsextremen so viele Hassposter treffen. Es ist eine Hassgemeinde geworden.

Strache hat es, um juristisch zu sprechen, ernstlich in Betracht gezogen, dass dem von ihm verlinkten Video eine Unzahl von Hasspostings folgen wird. Ungeachtet dessen hat er die Verhetzung in Kauf genommen.

Die spätere "Rechtfertigung" von Strache, die er erst nach der öffentlichen Kritik auf seiner Facebookseite postete:

"Wer die Wahrheit schreibt, wird in unserer linken Meinungsdiktatur als Hetzer diffamiert. Sie wollen offensichtlich die Meinungsfreiheit einschränken. Aber es wachen zum Glück immer Bürger auf!" verstärkt diese Annahme.

Akute Wiederholungsgefahr

Das Verhalten von Strache impliziert akute Wiederholungsgefahr. Wenn die Staatsanwaltschaft Verhetzung als Gefahr für die öffentliche Ordnung und das friedliche Zusammenleben der Menschen erkennt, darf sie weitere Hasspostings nicht einen Tag länger zulassen!

Wenn ein Ladendieb zum zweiten Mal erwischt wird, droht ihm Untersuchungshaft. Auch bei Strache liegen dringender Tatverdacht und konkrete Wiederholungsgefahr vor.

Als gelinderes Mittel könnte Strache allerdings aufgetragen werden, seine Facebookseite zu schließen. Damit wäre tatsächlich einer der zentralen Verhetzungsplätze nicht mehr zugänglich.

Und eine IS-Seite?

Was meinen Sie, wie lange würde es dauern, bis eine Internetseite geschlossen ist, wenn dort Propaganda des IS veröffentlicht wird? Kann sich jemand vorstellen, dass der Seitenbetreiber in diesem Fall nicht sofort strafrechtlich verfolgt wird? (Georg Zanger, 21.10.2016)