In Deutschland werden immer mehr "Horror-Clowns" gesichtet.

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Passau – Bei den Umtrieben der sogenannten "Horror-Clowns" hört für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der Spaß auf. "Solche üblen Gags können schlimme Folgen haben", sagte der Minister der "Passauer Neuen Presse".

Die Täter dürften nicht mit Nachsicht rechnen: "Wir werden da deshalb auch nichts durchgehen lassen und jeden Fall konsequent verfolgen sowie entsprechend ahnden", sagte Herrmann. "Aus einem vermeintlichen Scherz wird dann für den Täter bitterer Ernst."

Am Wochenende hatten sich deutschlandweit mehrere weitere Vorfälle mit "Horror-" oder "Grusel-Clowns" ereignet, die Menschen erschreckten und teilweise auch verletzten. Das Phänomen der Clowns, die ahnungslose Passanten erschrecken, war vor einiger Zeit zunächst in den USA aufgetaucht. Auch in Österreich wurden mittlerweile ähnliche Vorfälle gemeldet.

Zehnjähriger wurde erschreckt

Herrmann berichtete von einem Fall in München, wo am Freitag ein "Horror-Clown" einen Zehnjährigen auf offener Straße erschreckt habe: "Plötzlich stürzte eine Person mit Clownsmaske und schwingender Axt schreiend aus einem Gebüsch und lief auf den Jungen zu. Dabei filmte sich der Täter. Der Junge erschrak furchtbar und lief davon." Wer solche Filme etwa auf Facebook veröffentliche, müsse mit einem Besuch der Polizei rechnen, sagte der Minister.

Der Verband Deutscher Zirkusunternehmen befürchtet unterdessen einen Imageschaden für die artistische Figur. "Mit einem Clown soll eigentlich Spaß, Freude und Tollpatschigkeit assoziiert werden. Über ihn soll man lachen", sagte der Vorsitzende des Vereins, Dieter Seeger, der Deutschen Presse-Agentur. "Durch die Attacken wird der Clown immer mehr zum Angstobjekt."

Warum sich die Maskierten für ein Clownkostüm entscheiden, kann Seeger nur vermuten: "Möglicherweise hat das mit einigen Kinofilmen zu tun, in denen der Bösewicht als Clown auftritt – zum Beispiel bei Überfällen." Gerade auf Kinder wirke sich das traumatisch aus.

Mädchen in Kärnten aus Angst gestürzt

In Kärnten ist es erstmals zu einem strafrechtlich relevanten Vorfall mit einem "Horror-Clown" gekommen. Wie die Polizei mitteilte, erschreckte am Sonntagabend eine als Clown verkleidete Person eine 16-jährige Schülerin in Villach beim Joggen so sehr, dass sie über eine Böschung stürzte und verletzt wurde. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

In einer Aussendung verwies die Exekutive auch darauf, dass das Auftreten der "Horror-Clowns" schnell strafrechtliche Folgen haben kann. Es sei grundsätzlich nicht verboten, sich verkleidet in der Öffentlichkeit zu zeigen. Anders sehe das allerdings aus, wenn Leute so erschreckt werden, dass sie zum Beispiel ein Fahrzeug verreißen oder vom Gehsteig springen. Die Palette der möglichen Delikte reicht von einer einfachen Verwaltungsübertretung (Lärmerregung oder Ordnungsstörung) bis hin zu Straftaten wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung oder einer gefährlichen Drohung.

Internetpostings über Clownsichtungen würden meist jeglicher Grundlage entbehren, so die Polizei weiter. Zeugen sollten bei einer Sichtung jedenfalls die Exekutive verständigen. (APA, 24.10.2016)