Asylwerber sollen die Möglichkeit bekommen, bei Krötenwanderungen "mitzuhelfen" oder "Neophyten zu beseitigen" – also Pflanzen, die sich in einem für sie nicht heimischen Gebiet ansiedeln.

Foto: APA/dpa/Burgi

Wien – Von Kochen im Kindergarten über "Sperrmüllaktionen" bis hin zur "Mithilfe bei der Krötenwanderung" – das Innenministerium hat einen Leistungskatalog ausgearbeitet, in dem aufgezählt wird, welchen gemeinnützigen Tätigkeiten Asylwerber künftig nachgehen dürfen. Ein entsprechendes Papier, das dem STANDARD vorliegt, wurde mit dem Koalitionspartner akkordiert.

Die gelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder oder Gemeinden müssen anlass- oder projektbezogen und nicht auf Dauer angelegt sein, "dem Wohle der Allgemeinheit" dienen, "sozialen Charakter" haben und dürfen keine "bestehenden Arbeitsplätze ersetzen oder gefährden". Darüber hinaus könne "gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 beziehungsweise 17 Jahren ermöglicht" werden. Aus "haftungsrechtlichen Gründen" würden die Asylwerber während der Arbeit unfallversichert. Der "Sicherheits- und Gesundheitsschutz" dürfe darüber hinaus, obwohl kein Dienstverhältnis vorliegt, nicht unter die geltenden Mindeststandards fallen.

Sprachmittler auf "Grätzelfesten"

Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist lang und in mehrere Kategorien unterteilt. Insgesamt werden 32 verschiedene Hilfstätigkeiten aufgezählt.

  • Verwaltung Asylwerber können künftig administrative Tätigkeiten übernehmen wie "einscannen, kopieren" oder "Daten in Excel-Tabellen übertragen", sie dürfen Publikationen der Gemeinde "inhaltlich, sprachlich und grafisch" mitgestalten, bei "Grätzelfesten" als Sprachmittler fungieren oder Sportveranstaltungen und Flohmärkte mitorganisieren.
  • Landschaftspflege/Friedhöfe Darüber hinaus sollen Flüchtlinge Straßen und Parkanlagen reinigen, öffentliche Wege instand halten und Spielplätze, Sportanlagen und Schwimmbäder "betreuen". Auch möglich seien Tätigkeiten im Bereich Natur- und Umweltschutz, beispielsweise die "Beseitigung von Neophyten" – also von Pflanzen, die sich in einem für sie nicht heimischen Gebiet angesiedelt haben – oder die "Mithilfe bei der Krötenwanderung". Schnee räumen und Laub kehren auf dem Friedhof sei ebenfalls erlaubt.
  • Soziales/Kindergärten/Schulen In "Pensionistenklubs" könnten Asylwerber die Küche reinigen oder ein "Hochbeet anlegen". Flüchtlinge mit "einschlägiger Qualifikation" dürften in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen. In Kindergärten wären Küchendienste möglich, in Schulen werden hingegen "Dolmetschtätigkeiten" vorgeschlagen. Darüber hinaus könnten "Schülerlotsendienst" und Besuchsdienste in der Altenbetreuung gemacht werden.
  • Gesundheit Asylwerber "aus Gesundheitsberufen" dürften in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Wobei hier angemerkt wird, dass Menschen mit entsprechender Ausbildung nicht auf Dauer "für Hilfsdienste im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit eingesetzt werden" sollen. Weniger Qualifizierte könnten "gezielte Internetrecherchen zu fachspezifischen Themen durchführen".
  • Umwelt/Abfall/Tiere Andere Tätigkeitsbereiche sind dem Papier zufolge "Sperrmüllaktionen" und die Wildtierpflege sowie auch Hilfe in Tierheimen – Pflege von Tieren sowie Grünanlagen.
  • Kultur/Freizeit Möglich wären die Mithilfe im Theater oder in der Stadtbücherei und die Mitarbeit in Archiven. Ein Beispiel: "Historische Fotografien aus einem Bezirk ordnen, scannen und ein elektronisches Fotoalbum gestalten". Auch seien Tätigkeiten in "diversen Freizeiteinrichtungen" möglich.
  • Sonstiges Als letzter Punkt wird die Möglichkeit zur "Unterstützung bei kleineren Übersiedelungen der Gemeinden" gelistet.

Festgehalten wird auch, was nicht sein darf: Asylwerber könnten nicht für andauernde Arbeiten eingesetzt werden, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und die vom AMS vermittelt werden können. Keine Erlaubnis gebe es auch für Tätigkeiten in "gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften" und Dienstleistungen in Privathaushalten. (Katharina Mittelstaedt, 27.10.2016)