Wien – Eine Dezentralisierung bei Bundesämtern schlägt Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) vor. Wenn solche Bundesstellen, die derzeit fast ausschließlich in Wien beheimatet sind, in den "ländlichen Raum" abgesiedelt werden, würde dies die Regionen stärken, sagte er bei Präsentation des Arbeitsprogramms seines Ministeriums für nächstes Jahr. Von den 68 Bundeseinrichtungen seien derzeit nur vier nicht in Wien ansässig – davon zwei Institute seines Ministeriums: das Bundesamt für Wein- und das für Wasserwirtschaft, die in Eisenstadt bzw. in Scharfling am Mondsee beheimatet sind.

Rupprechter verweist auf Nachbarstaaten, die allesamt nicht so hauptstadtlastig seien wie Österreich: In der Schweiz sind solche Behörden über elf Städte verteilt; in Deutschland ebenso. Im Freistaat Bayern laufe derzeit unter dem Schlagwort "Heimat Bayern 2020" ein ähnliches Behördenverlagerungsprogramm.

Der Minister sieht die Zeit dafür gekommen, weil schnelles Internet typische Dienstleistungen abseits eines Zentralraumes möglich mache. Weil es mit dem Internetzugang auf dem Land in Österreich aber nicht zum Besten gestellt ist, fordert er, dass die Breitbandmilliarde besonders entlegenen Regionen zugutekommen soll.

Mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen will er im nächsten Jahr den ländlichen Raum stärken. Eine "digitale Leistungslandkarte" seines Ressorts wird gerade erstellt. In die Datenbank fließen alle Projekte seines Ressorts seit 2013 ein – 250.000 an der Zahl. Es handelt sich dabei um Alternativenergieprojekte ebenso wie um Wildwasser- oder Lawinenschutz oder Maßnahmen gegen den Klimawandel. Die Datenbank soll nächstes Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Im Frühjahr 2017 soll auch die österreichische Klimastrategie bis 2030 festgelegt sein. Vorher will sich der Minister zu weitreichenden Forderungen wie etwa einer Ökologisierung des Steuersystems, etwa bei der Dieselbesteuerung, nicht mehr äußern. "Wir werden ein ganzes Paket zum Klimaschutz vorlegen", sagt er.

Denn es gebe in dem Bereich Unsicherheiten auf EU-Ebene. Österreich muss bei den EU-Klimazielen – minus 30 Prozent bis 2030, gemessen an 2005 – bekanntlich minus 36 Prozent schultern. Unklar sei nun, wie mit dem Brexit umgegangen wird. Großbritannien muss bei diesem "EU-Burdensharing" minus 37 Prozent erreichen. Wenn das nun herausgerechnet werden muss, könnte dies Auswirkungen auf die Vorgaben für die restlichen EU-Staaten haben. (ruz, 29.10.2016)