Das Leben kann sehr ungerecht sein: Da gibt es Menschen, die pumperlgsund ein hohes Alter erreichen, ehe sie der Herrgott zu sich ruft – die haben die Chance, Ersparnisse anzuhäufen und ihren Verwandten zu vererben. Andere schaffen es nicht, nennenswerte Vermögenswerte aufzubauen. Sollten sie eines Tages pflegebedürftig werden, dann sorgt sich dennoch der Sozialstaat um sie. Und dann gibt es Leute, die zwar Ersparnisse haben – aber dennoch einen Pflegeheimplatz brauchen. Die werden vom Staat zur Kassa gebeten, ihnen (und allfälligen Erben) bleibt nur ein kleines "Schonvermögen".

Das mag man als gerecht empfinden (Stichwort: "Reiche sollen sich ihre Bedürfnisse selber zahlen") oder als ungerecht (Stichwort: "Warum bekommt der eine etwas umsonst, was der andere selber zahlen muss"). Aber mit Sicherheit ungerecht ist, was die sozialdemokratische Seniorenpolitikerin Elisabeth Pittermann jetzt thematisiert hat: Das Schonvermögen wird von Bundesland zu Bundesland anders berechnet. Pittermanns Forderung, hier einen substanziellen und bundesweit einheitlichen Freibetrag festzusetzen, ist ein Weg, die Ungerechtigkeit zu mindern.

Ein anderer wäre, Pflegeplätze kostenlos anzubieten – und sie von einer Pflegeversicherung bezahlen zu lassen. Diese Pflegeversicherung wiederum könnte durch Erbschaftssteuern (mit)finanziert werden. Was wohl auch aus der Sicht potenzieller Erben für gerecht gehalten würde. (Conrad Seidl, 30.10.2016)