Wien – Zumindest in Oberösterreich bezeichnet das hübsche Wort Mopedbuam männliche Minderjährige, die gern möglichst laut und möglichst schnell mit ihren motorisierten Zweirädern in der Gegend herumkurven. Der Wunsch nach Fortbewegung hat drei Jugendliche und Maria W., die Mutter eines der Angeklagten, nun vor Richter Georg Allmayer gebracht.

Der Prozess bietet auch interessante Einblicke in die zeitgenössische Freizeitgestaltung von Jugendlichen. Daniel, Sebastian und Marco verspürten nämlich mitten in einer Julinacht das Bedürfnis, ein wenig herumzufahren. Dummerweise hatten sie keine Fahrzeuge. Also zwickten sie die Schlösser von zwei Rädern auf und stahlen später noch ein Moped.

"Die Busse sind nicht mehr so regelmäßig gefahren", begründet einer der 16- bis 17-jährigen Angeklagten das Motiv. "Wo wollten Sie hinfahren?", interessiert den Richter. "Das war noch ungewiss. Wir wollten einfach herumfahren." – "Macht man das heute?" – "Ja."

Eisensäge und Inbusschlüssel dabei

Die Sperren der beiden alten Räder, denen teils die Luft in den Reifen fehlte, wurden mit einer Eisensäge durchgeschnitten. "Eine Eisensäge hat man einfach so dabei?", wundert sich Allmayer. "Die gehört Daniel", sagt der Marco. Dass auch ein Inbusschlüssel verfügbar war, der kurz darauf beim Mopeddiebstahl verwendet wurde, ist quasi ein glücklicher Zufall: "Ein Freund wollte einen, daher haben wir ihn dabeigehabt."

Ein weiterer Angeklagter hat geholfen, das Moped in Gang zu setzen. "Haben Sie gewusst, dass es gestohlen gewesen ist?", fragt ihn der Richter. Der Bursch eiert herum. "Wo soll er es denn in der Nacht plötzlich herhaben? Auf Willhaben gekauft?", hilft ihm Allmayer auf die Sprünge, sodass der Teenager schließlich eingesteht, einen Diebstahl vermutet zu haben. Die Räder und das Moped wurden nach Befriedigung des Bewegungsdrangs schließlich stehengelassen.

Beim Zweitangeklagten kommt ein zweiter Vorfall dazu. Er war bei einer weiteren Gelegenheit mit einem Freund auf seinem eigenen Moped in Wien-Liesing unterwegs. Ungünstigerweise war das Moped nicht zugelassen, und er hatte keinen Mopedführerschein mehr. "Warum haben Sie den nicht mehr?", interessiert den Richter. "Ich habe viel Blödsinn gemacht, als ich noch einen hatte", bleibt der Angeklagte vage.

Moped mit bis zu 90 km/h

Jedenfalls fielen die beiden einer Polizeistreife auf, die die Verfolgung aufnahm. Dass das Moped doch ein wenig modifiziert gewesen ist, lässt sich aus der Tatsache ableiten, dass bei der kilometerlangen Flucht Geschwindigkeiten bis zu 90 km/h erreicht wurden, ehe der Zweitangeklagte stürzte. Dabei wurde sein Freund verletzt, daher gibt es auch den Anklagepunkt der fahrlässigen Körperverletzung.

Seine Mutter ist übrigens wegen falscher Beweisaussage hier. Sie hatte ihrem Sohn in der Causa Fahrrad-/Mopeddiebstahl bei der Polizei ein falsches Alibi gegeben. "Das war die Retourkutsche, weil er bei der ersten Verurteilung zu Unrecht beschuldigt wurde. Das wollte ich kein zweites Mal", begründet sie ihre strafbare Form der Mutterliebe.

Bei Allmayers Erörterung der Vorstrafen zeigt sich, dass nur der Zweitangeklagte eine hat, die beiden anderen aber schon eine Diversion. "Das war ein Gerangel unter Jugendlichen, der hat ein paar blaue Flecken gehabt", meldet sich ein Vater aus dem Publikum. Der Richter zeigt, dass er für Hilfe dankbar ist: "Wenn ich einmal rechtliche Fragen habe, werde ich mich an Sie wenden", kündigt er an.

Strafen zwischen drei und fünf Monaten

In diesem Fall hat er sie nicht, er verurteilt zwei der Jugendlichen zu drei Monaten, den Zweitangeklagten zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten, zu denen zweieinhalb aus dem ersten Verfahren kommen, die Mutter erhält fünf Monate. Alle Strafen sind bedingt, nur die des Zweitangeklagten nicht rechtskräftig. Bei den beiden Fahrrädern entscheidet sich Allmayer übrigens nicht für Diebstahl, sondern verurteilt die Jugendlichen wegen Sachentziehung. (Michael Möseneder, 3.11.2016)