Hamburg – Im Prozess um das Gedicht "Schmähkritik" des deutschen Moderators Jan Böhmermann vor dem Hamburger Landgericht haben sich die Anwälte des Satirikers und des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan einen Schlagabtausch geliefert. Böhmermann-Vertreter Christian Schertz verwies am Mittwoch auf die Einstellung der Strafermittlungen gegen seinen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft Mainz habe den Tatbestand der Beleidigung verneint, sagte Scherz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe des weiteren festgestellt, dass es sich verbiete, einzelne Teile eines Kunstwerkes aus dem Zusammenhang zu lösen.

Strafsache vs. zivilrechtliches Verfahren

Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger betonte dagegen, die Strafermittlungen seien nur deswegen eingestellt worden, weil bei Böhmermann nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in Mainz kein Vorsatz zu erkennen gewesen sei. Eine Strafsache sei jedoch etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren, in dem es um die Frage gehe, ob das Gedicht eine Schmähung sei.

Sprenger warf den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, das dortige Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben. Die Entscheidung über die Einstellung sei so spät getroffen worden, dass ihm praktisch keine Zeit zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens geblieben sei. Im Medienrecht beträgt die Verjährungsfrist nur sechs Monate.

Gesamtes Gedicht soll verboten werden

Der türkische Präsident will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Im Mai hatte das Hamburger Gericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen – seitdem darf er den größeren Teil des Gedichttextes nicht wiederholen. Darin hatte der Satiriker das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Der Moderator hatte es am 31. März in seiner TV-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Das Gericht will sein Urteil am 10. Februar 2017 verkünden. (APA, 2.11.2016)