Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat die 32 derzeit auch als Versandapotheken registrierten Apotheken bezüglich ihres Web-Auftritts überprüft. Mängel wurden kaum festgestellt, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Seit 2015 legal

Der legale Handel mit rezeptfreien Arzneispezialitäten über das Internet wurde in Österreich 2015 durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes ermöglicht und an gesetzliche Auflagen gekoppelt. Technische Merkmale im Internetauftritt des Anbieters sollen es den Konsumenten ermöglichen, die Rechtmäßigkeit des Internethändlers zu überprüfen. Zu den technischen Merkmalen gehört ein europaweit standardisiertes Logo. Es muss von allen europäischen Fernabsatzapotheken (Internetapotheken) verwendet werden, die behördlich zum Versand von zugelassenen, rezeptfreien Arzneispezialitäten berechtigt sind, und im Webauftritt gut sichtbar platziert sein.

Wird das Logo angeklickt, führt es den Konsumenten zur zuständigen Überwachungsbehörde (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, BASG) wo die Liste der registrierten Versandapotheken eingesehen werden kann und die auch zusätzliche Informationen wie den Namen des Betreibers, die Adresse sowie einen Weblink auf den betreffenden Webshop enthält. Im Rahmen einer Schwerpunktüberprüfung im August 2016 wurden alle 32 damals beim BASG registrierten Apotheken mit Berechtigung zum Fernabsatz hinsichtlich ihres Web-Auftrittes evaluiert.

25 Webshops wiesen keinerlei Mängel oder Auffälligkeiten auf. Sechs Apotheken hatten den von ihnen angekündigten Onlineversand trotz Registrierung zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht in Betrieb genommen, was auch möglich ist. "Lediglich eine der gelisteten Versandapotheken hatte das Sicherheitslogo zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht in ihren Web-Auftritt integriert. Festgestellte Mängel wurden auf Hinweis des BASG zeitnah behoben", hieß es am Mittwoch in der Aussendung der Behörde.

Strike Regelungen

In Österreich gelten für den OTC-Arzneimittelversandhandel strikte Regelungen. Apotheken, die auch diesen Fernabsatz betreiben, müssen real existierende öffentliche Apotheken in Österreich sein. Zu der Registrierung und dem Sicherheitslogo kommen noch weitere Vorsichtsmaßnahmen. So muss eine Aufsicht durch den jeweiligen Apothekenleiter, ein Apotheker, gegeben sein. Es muss auch eine Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement geben.

Eine österreichische Versandapotheke darf bestellte rezeptfreie Arzneimittel nur in einer "dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge" und ohne Mindestbestellmengen versenden. Der Kunde wiederum muss sich vor der ersten Bestellung mit persönlichen Daten wie dem Geburtsdatum und der Telefonnummer bei der jeweiligen Apotheke registrieren. Der Versand muss in Paketen, welche den Arzneimittel-Inhalt nicht erkenntlich machen, mit arrivierten Logistikunternehmen an die direkt vom Besteller angeführte Person erfolgen und vom angetroffenen Empfänger auch gegengezeichnet werden.

Intensiv ist weiters die Verpflichtung zur Beratung. Kommt dem abwickelnden Apotheker etwas "spanisch" vor, muss er vor dem Versand eines Arzneimittels den potenziellen Kunden kontaktieren. Entsprechende Informationen über die Produkte müssen auf der Homepage vorhanden sein. Alle Abläufe sind von der Apotheke zu dokumentieren, ebenso der Status der Lieferung. (APA, 2.11.2016)