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Tiefschneehänge kann man sich mühsam auf Tourenskiern erwandern oder bequem mit dem Heli anfliegen. In Österreich geht Letzteres nur in Vorarlberg.

Foto: REUTERS/Dominic Ebenbichler

Bregenz – Alle paar Jahre flammt in Vorarlberg die Auseinandersetzung über Pro und Kontra des Heliskiing wieder auf. Grund dafür ist eine Ausnahmeregelung für das Skigebiet Lech/Zürs, die alle fünf Jahre von der Landesregierung erneuert wird. Heuer ist es wieder so weit. Die Genehmigung lief im Frühjahr aus, an der neuen Bewilligung wird gearbeitet.

Bis zum Beginn der Skisaison im Dezember wird das Verfahren abgeschlossen sein, sagt Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser (VP). Schließlich brauche der Tourismus günstige Rahmenbedingungen, und dazu gehöre auch das Angebot der Hubschrauberflüge für Skigäste. Ganz anders sieht das der Alpenverein, der in einem Schreiben an die Landesregierung – wie all die Jahre zuvor – auf die Gefährdung von Natur- und Klimaschutz hinweist.

Diskussionen seit Jahrzehnten

Diskutiert wird seit gut 30 Jahren. 1989, just als das Nachbarland Tirol Heliskiing verbot, ließ es die Vorarlberger Landesregierung zu. Die Argumentation damals: Rettungsflüge der Hubschrauberfirma könnten nur durch die Einkünfte aus touristischen Flügen finanziert werden, ohne Heliskiing wäre die Flugrettung nicht gesichert: Man erteilte auf ein Jahr befristete Bewilligungen, 2006 wurde die Befristung auf fünf Jahre erweitert. "Weil man jedes Jahr die gleichen Stellungnahmen einholen musste und die auch immer gleichlautend waren", begründet Rüdisser die Entscheidung.

Umweltschutzorganisationen gaben negative Stellungnahmen ab, ebenso die Naturschutzanwältin. In der Landesregierung selbst äußerten sich die Umweltlandesräte negativ. Durchgesetzt hat sich bisher der Wirtschaftsflügel der Volkspartei. Die Ausnahmegenehmigung nach Luftfahrtgesetz wird ohne Regierungsbeschluss im Ressort des Wirtschaftslandesrats erteilt. Maßgeblich ist für die Erlaubnis, abseits von Flugplätzen starten und landen zu dürfen, öffentliches Interesse.

Wirtschaft kontra Umwelt

Welches öffentliche Interesse, jenes des Umweltschutzes oder jenes des Tourismus in der neuen Regierungskonstellation schwerer wiegt, ist noch ungewiss. Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne): "Es wird wohl niemand im Ernst erwarten, dass der Umweltlandesrat Helikopterflügen auf einsame Berggipfel zustimmt. Meine Haltung dazu ist und bleibt eine klare: Vorarlberg ist nicht Kanada, wo das Land weit und die Naturräume riesig sind." Dem hält sein Regierungskollege Rüdisser entgegen: "Wir haben ungefähr 300 Gipfel, davon wird einer angeflogen. Das wird wohl nicht das Ende des Abendlandes bedeuten."

Für die Grünen ist klar: Durchwinken wie bisher kann man die Genehmigung nicht mehr, das öffentliche Interesse müsse klar definiert werden. Aus Sicht der Grünen und des Alpenvereins muss geklärt werden, wie Heliskiing mit der Alpenkonvention, den völkerrechtlich vereinbarten Zielen zum Schutz und nachhaltigen Entwicklung der Alpen, vereinbar ist. Schließlich übernehme Österreich 2017 den Vorsitz in der Alpenkonvention.

Alleinstellungsmerkmal für Lech

Der wesentliche Grund, in Vorarlberg Heliskiing zu erlauben, ist der touristische Nutzen. Weil in allen anderen Ski-Bundesländern verboten, wirbt man mit dem Alleinstellungsmerkmal. Germana Nagler, stellvertretende Direktorin von Lech Tourismus: "Heliskiing ist eine unserer USPs, ein wesentliches Zusatzangebot im internationalen Wettbewerb." Pro Saison werden durchschnittlich 240 Flüge zu den zwei genehmigten Zielen Mehlsack und Schneetäli durchgeführt. Rüdisser: "Das kann doch kein Problem sein, wenn zwischen Dezember und Februar ab und zu ein Hubschrauber fliegt."

Heliskiing ist kein Massensport. Hubschrauberskiausflüge kosten für vier Personen inklusive Skiführer rund 800 Euro. Teurer wird es, lässt man sich direkt am Flughafen abholen. Ab Innsbruck beispielsweise knappe 3.000 Euro. (Jutta Berger, 4.11.2016)