Wie gefährlich ist der Name eines WLANs?

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Einem 18-Jährigen Franzosen ist die Wahl seine WLAN-Namens zum Verhängnis geworden. Drei Monate bedingte Haftstrafe ordnete ein Gericht in Dijon für die Nutzung der SSID "Daesh 21" an, wie lokale Medien berichten.

Antiterrorkampf

Grundlage der Entscheidung ist ein Antiterrorgesetz, das vom französischen Parlament im November 2014 verabschiedet wurde. Dieses sieht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren nicht bloß für die direkte Unterstützung sondern auch alleine die Gutheißung von terroristischen Taten vor. Genau diesen Tatbestand sieht das Gericht nun durch die Wahl der WLAN-Kennung gegeben. Immerhin ist die SSID – wenn auch nur im direkten Nahbereich des WLANs – öffentlich einsehbar.

Wieso er diesen Name gewählt hat, wollte der Beschuldigte im Lauf des Verfahrens nicht erklären. Die Zusammensetzung ist aber auch so leicht zu erklären: Während es sich bei Daesh um einen alternativen Namen für die Terrormiliz "Islamischer Staat" handelt, bezieht sich 21 augenscheinlich auf das 21. französische Departement, in dem sich Dijon befindet.

Erfolglose Spurensuche

Laut einem Bericht von "Next Inpact" wurden die Behörden durch einen Nachbarn auf das WLAN aufmerksam. Infolge hätten die Behörden mithilfe des Netzbetreibers und von Samsung den Urheber ausfindig gemacht. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden dann Computer und Smartphone sowie Twitter- und Instagram-Accounts des 18-Jährigen beschlagnahmt. Verbindungen zur Terrormiliz oder andere einschlägige Aktivitäten wurden dabei nicht gefunden. Mittlerweile wurde der WLAN-Name auf "Roudoudou 21" geändert, eine französische Süßspeise.

Der Anwalt des Beschuldigten zeigte sich in einer ersten Stellungnahme empört über das Urteil. Aus der Benennung eines WLAN-Netzes eine Unterstützung terroristischer Aktivitäten zu konstruieren sei schlicht Nonsens. Sein Mandant war ursprünglich zu hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, hatte das Urteil aber abgelehnt, woraufhin nun die bedingte Haftstrafe folgt. (red, 6.11.2016)