Das Grundsatzpapier zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist nach rund eineinhalb Jahren Ausverhandlung unter Dach und Fach und gilt ab 1. Jänner 2017 für fünf Jahre. Die Wohnbauförderung ist weiterhin nicht zweckgebunden. Im sozialen Wohnbau sind Kostensenkungen geplant. Ein entsprechendes Paket soll bis 2018 geschnürt werden.

Zur Eindämmung der Kosten beitragen sollen bundesweit einheitliche technische Vorschriften der Bauordnungen. Des Weiteren werden "überhöhte Standards und Normen" insbesondere im sozialen Wohnbau zurückgefahren. Es wird billiger gebaut.

Die Länder erhalten mehr Autonomie. Der Wohnbauförderungsbeitrag wird per 1. Jänner 2018 zu einer ausschließlichen Landesabgabe. Hinsichtlich der Tarifhöhe sind die Landesgesetzgeber komplett autonom – es gibt keine bundesgesetzliche Vorgabe einer Ober- oder Untergrenze. Zwecks Verwaltungsvereinfachung bleibt dem Bundesgesetzgeber aber grundsätzlich die Gesetzgebung vorbehalten.

Aufteilung des Gesamtvolumens

In den Bundesländern werden Wohnbauprogramme über zumindest zwei Jahre mit einer verbindlichen Wohnbauleistung erstellt und dafür ausreichend Geldmittel gebunden. Die Leistungen im Wohnbau müssen die Länder und Gemeinden jährlich darstellen.

Der Sonder-Zweckzuschuss von insgesamt 180 Millionen Euro wird nach dem fixen Wohnbauförderungsschlüssel – verwaltungseinfach ohne Antragstellung, zweckgebunden – für die Finanzierung der Förderung des Wohnbaues (Neubau und Sanierung) verteilt.

Die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Jahre 2015 bis 2018 bleibt gleich – 2015: 30 Millionen Euro, 2016 bis 2018 je 50 Millionen Euro). Die 2015 bereits erfolgte Auszahlung an Wien (30 Millionen Euro) senkt die nächsten Auszahlungsbeträge an Wien zugunsten der Anteile der anderen Länder.

Der Aufteilungsschlüssel: Wien erhält 26,07 Prozent, Niederösterreich 16,84 Prozent, Oberösterreich 16,04 Prozent, die Steiermark 13,38 Prozent, Tirol 7,80 Prozent, Kärnten 6,43 Prozent, Salzburg 6,32 Prozent, Vorarlberg 4,24 Prozent und das Burgenland 2,88 Prozent.

Der bisherige Anteil des Bundes am Wohnbauförderungsbeitrag wird neutral auf Basis des Jahres 2016 durch einen höheren Bundesanteil an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel ersetzt. (APA, 7.11.2016)