Oberndorf/Anthering – Am Bezirksgericht Oberndorf ist am Montagnachmittag der Zivilprozess gegen den Wiener Verein gegen Tierfabriken (VGT) und dessen Obmann Martin Balluch zu Ende gegangen. Eine Drohne hatte am 15. Dezember 2015 bei einer Gatterjagd im Wildschweingehege des Salzburger Unternehmers Maximilian Mayr-Melnhof gefilmt und dabei getötete Tiere dokumentiert. Mayr-Melnhof klagte darauf wegen Besitzstörung.

Die Drohne hatte damals den Zaun des Gatters in Anthering (Flachgau) überflogen und Aufnahmen vom Aufbrechplatz gemacht, wo Dutzende getötete Wildschweine abgelegt waren. Das Fluggerät sei damals über zahlreichen Jägern und Helfern geschwebt und habe für enorme Unruhe gesorgt, berichteten Zeugen heute – auch weil es einer Stromleitung verdächtig nahe kam.

"Ich habe dann den Auftrag gegeben, die Drohne abzuwehren", sagte Mayr-Melnhof am Montag. Ein Jäger kam der Aufforderung nach und schoss auf das ferngesteuerte Flugobjekt. Die Drohne wurde zwei Mal getroffen, konnte aber wieder aus dem Gatter fliegen. Wer sie bediente, darüber gingen die Meinungen im Verfahren allerdings auseinander.

Balluch erklärte wiederholt, dass weder er noch ein anderer VGT-Aktivist die Drohne gesteuert hätten. Tatsächlich wurde er an jenem Tag von keinem Zeugen mit einer Drohne oder auch nur Fernbedienung gesehen. Balluch sagte, er habe die – später medienwirksam veröffentlichten – Film- und Fotoaufnahmen von der Wildschweinjagd von Gesinnungsgenossen aus Salzburg bekommen, Anrainer des Gatters, die sich ebenfalls für Tierschutz engagieren. "Sie haben mir erzählt, dass ihre Drohne beschossen wurde und mir den Schaden gezeigt. Weil sie sich nicht trauten, Mayr-Melnhof wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, habe ich das unternommen."

Allerdings wurde Balluch zwei Tage nach dem Vorfall in der Tageszeitung "Kurier" mit folgenden Worten zitiert. "Ich konnte sie noch zu mir steuern, dann sahen wir, dass der Rotor getroffen wurde und der Rumpf einen Streifschuss abbekommen hatte", schilderte der VGT-Obmann damals. "Ein Irrtum des Redakteurs", meinte Balluch dazu am Montag im Prozess. "Ich werde wohl gesagt haben, dass es eine Tierschutzdrohne war. Und der Journalist wird davon ausgegangen sein, dass ich geflogen bin."

Maximilian Schaffgotsch, Mayr-Melnhofs Anwalt, hält das für eine nachträgliche Schutzbehauptung. "Warum geben Sie nicht einfach zu, dass Sie geflogen sind?" Balluch konterte: "Weil ich es nicht war." Der Tierschützer hat am Montag sogar eine kleine Drohne mitgebracht – "eine wie sie der VGT für Aufnahmen einsetzt." Das im Dezember 2015 für die Filmaufnahmen genutzte Modell sei aber eindeutig größer gewesen, waren sich dann die meisten Zeugen einig. Weil es für größere Geräte eine Fluggenehmigung der Austro Control braucht, hat Schaffgotsch alle in Anthering erteilten Drohnen-Bewilligungen ausheben lassen – ohne Treffer bei einer Privatperson.

Das Urteil in der Causa wird schriftlich ergehen. Wie Richter Thomas Prammer zur APA sagte, wird das wohl eineinhalb Monate in Anspruch nehmen. Der Richter war übrigens in einer früheren Verhandlungsrunde von der Verteidigung Balluchs infrage gestellt worden. Es hatte sich herausgestellt, dass der Vorsitzende der Bezirksgerichts Oberndorf an der Gatterjagd teilgenommen hatte und damals auch mit VGT-Aktivisten aneinandergeraten war. Prammer sah sich allerdings als nicht befangen an, das Landesgericht Salzburg war seiner Argumentation gefolgt. (APA, 7.11.2016)