Wien – Der Verkauf der Raiffeisen-IT-Gesellschaft Syscom GmbH an die Spot AG beschäftigt nun zum zweiten Mal die Staatsanwaltschaft. Die heutige Spot GmbH hat erneut eine Anzeige gegen die Verkäuferin, die Raiffeisen Informatik BeteiligungsgmbH (RIB), und (Ex-)Manager sowie gegen Wirtschaftsprüfer KPMG und einen Prüfer erstattet. Sie wirft ihnen Betrug und Untreue vor. Die Spot behauptet, beim Kauf über den Tisch gezogen worden zu sein.

Ihren Anfang nahm die Geschichte schon 2007, als die RIB ihre EDV-Tochter um einen Euro verkauft hat, Spot (gehört Thomas Scheiner) übernahm zudem eine Patronatserklärung der RIB. Allerdings ging die Sache schief; 2009 schlitterte Syscom in den Konkurs, nach dem Zwangsausgleich stieg ein Investor ein.

Anzeige der Spot

Käufer Spot klagte 2010 beim Handelsgericht Wien bei RIB und KPMG ihr Investment von 2,1 Millionen Euro ein (letzteres ruht). 2013 zeigte die Spot die Involvierten an, sie hätten den schlechten Zustand der Syscom verschleiert. Die bestritten – und bestreiten – die Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft (StA) Wien stellte das Verfahren ein, ein Fortführungsantrag wurde 2014 abgewiesen.

Nun glaubt die Spot, neue Beweise an der Hand zu haben. Sie beruft sich auf ihre Erkenntnisse aus dem Zivilprozess, u. a. ein von ihr beauftragtes Gutachten von Wirtschaftsprüfer Gerhard Altenberger von September. Er kommt zum Schluss, dass die Syscom Mitte 2007 "wirtschaftlich überschuldet war". Ende 2006 und Mitte 2007 seien Insolvenzvoraussetzungen vorgelegen. Die Geschäftsführung hätte damals angeben müssen, warum trotz negativen Eigenkapitals (Juni 2007: 5,2 Mio. Euro) keine Konkursvoraussetzungen vorgelegen sein sollten. Positive Fortführungsprognose habe es damals nicht gegeben. Und: KPMG hätte "nach Ansicht des Gutachters" weder Ende 2006, noch Mitte 2007 "einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen dürfen". Die KPMG, die das Gutachten nicht kennt, weist das zurück, sie habe die Testate "zu Recht erteilt". Die RIB hatte die Syscom Ende 2006 übrigens schon zur Gänze abgeschrieben.

Patronatserklärung der RIB

Auch die Patronatserklärung der RIB habe all das nicht ändern können, sie sei zur Annahme der Going-concern-Bewertung (Fortführung) nicht geeignet gewesen, meint der Gutachter. Aus der Patronatserklärung vom 27. Februar 2007 erschließt sich, dass selbige "hinfällig wird, sobald ... die RIB nicht mehr Gesellschafterin der Syscom ist". Anders gesagt: Mit dem Verkauf war diese Absicherung dahin. Wobei: Laut Gutachter war Garantiegeberin RIB Ende 2006 selbst überschuldet.

Innenrevision bei Raiffeisen

Die Innenrevision bei Raiffeisen sah die Hochrechnung für den Syscom-Jahresverlust (1,96 Mio.) Mitte 2007 skeptisch. Es sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Ergebnisverschlechterung zu rechnen", schrieb sie. Die Spot, der laut ihrer Sachverhaltsdarstellung "wesentlich geringere Verlustberechnungen vorgelegt wurden" sieht darin einen Beleg für eine "Täuschung".

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Anzeige Ende Oktober an die StA Wien übermittelt. Die Betroffenen kennen sie nicht, weisen derartige Verdächtigungen zurück. Laut KPMG sind (auch die in der Zivilklage) gegen sie erhobenen Vorwürfe "zur Gänze unbegründet und unhaltbar". Es gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 8.11.2016)