Allein die Vorstellung ist unerträglich: Tausende Kinder haben im Nachkriegsösterreich bis in die 1970er-Jahre ein unvorstellbares Martyrium erlebt. Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben konnten oder durften, bekamen in staatlichen, städtischen und kirchlichen Heimen weder Schutz noch Fürsorge – und schon gar nicht Liebe und Geborgenheit. Im Gegenteil: Sie wurden sexuell missbraucht, erniedrigt, misshandelt. Viele sind gezeichnet für ihr Leben, haben es nach dieser geraubten Kindheit nicht mehr auf die Reihe bekommen.

Es ist daher verständlich, dass der Staatsakt im Parlament, mit dem die Republik eine "Geste der Verantwortung" setzen wollte, von starken Emotionen begleitet wird. Vielen geht die Entschuldigung der Republik nicht weit genug. Sie wollen gar nichts hören, weil der Staat selbst nie eine Kommission eingesetzt hat, um die Vorgänge in allen Heimen zu untersuchen – und weil es bis heute weder eine bundesweite Anlaufstelle für die Opfer noch einheitliche Anerkennungszahlungen und Entschädigungen gibt.

Einige Opfer zeihen die katholische Kirche der Scheinheiligkeit und sähen sie am liebsten ausgeladen. Obwohl die Klasnic-Kommission als Erste schon 2010 (freilich unter öffentlichem Druck) die Täter in ihren Reihen ausforschte und vergleichsweise hohe Geldbeträge an die Opfer zahlte, wurden belastete kirchliche Würdenträger nie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, sondern im besten Fall versetzt.

Die Stadt Wien steht in der Causa Wilhelminenberg sogar vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg – weil ein Opfer nicht hinnehmen will, dass alles verjährt sein soll, was ihm über Jahre zugefügt worden ist. Es verwundert nicht, dass viele Opfer diesen Staatsakt kritisieren. Und es kann auch nicht überraschen, dass die Kritik nicht einhellig ist: Die einen beschweren sich, dass sie nicht selbst öffentlich berichten dürfen, was sie erlitten haben. Die anderen hadern damit, dass sie, nachdem sie von den zuständigen (Landes-)Behörden jahrzehntelang abgeschmettert worden sind, nun vor die Öffentlichkeit gezerrt werden sollen.

Dennoch: Dass es diesen Staatsakt überhaupt gibt, ist zu begrüßen und zu befürworten. Denn es gibt auch viele Opfer, die darauf seit Jahrzehnten warten. Jene, die sagen, alle finanziellen Entschädigungen, alle Aufarbeitungen in Kommissionen seien letztlich zu wenig, wenn sich die Republik nicht bei ihnen entschuldige – für das Leid, das Unrecht, die gestohlenen Leben.

Das geschieht nun: Staat und katholische Kirche fanden nach langem Hin und Her zusammen, das ist Nationalratspräsidentin Doris Bures immerhin gelungen. Wichtig ist, und das wurde von den Verantwortlichen auch betont, dass es eben kein Schlusspunkt sein dürfe. Im Gegenteil: Vor allem der Bund darf es nicht bei dieser "Geste" belassen, er muss tatsächlich Verantwortung übernehmen. Die Einsetzung einer Bundesuntersuchungskommission ist das mindeste, was folgen muss. Und es müssen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um den Opfern zumindest eine Idee von Gerechtigkeit angedeihen zu lassen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Republik die Verantwortung für die Verbrechen der Vergangenheit annimmt. Dafür kann ein Staatsakt der geeignete erste Schritt sein, dem sofort noch viele weitere folgen müssen. (Petra Stuiber, 17.11.2016)