Wien – Der zweite Rechtsgang im Prozess gegen Peter Westenthaler und seinen ehemaligen Co-Vorstand bei der heimischen Fußball-Bundesliga, Thomas Kornhoff, ist am Freitag in Wien auf Mitte Jänner 2017 vertagt worden. Richterin Marion Hohenecker hat zumindest zwei weitere Verhandlungstage eingeplant.

In dem Verfahren geht es um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006 sowie die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga, die der Nationalrat im Dezember 2004 in Form eines Budgetüberschreitungsgesetzes genehmigt hatte. Westenthaler und Kornhoff sollen die Million widmungswidrig verwendet haben, um eine für die Bundesliga Existenz bedrohende Drittschuldnerklage mit einem außergerichtlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen. Beide bestreiten das entschieden.

Zum Beweis für Westenthalers Unschuld will sein Verteidiger Thomas Kralik Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) als Zeugen hören. Schüssel soll sich für die Subvention stark gemacht haben, nachdem Westenthaler mit seinem Ansuchen beim damaligen Sportstaatssekretär, seinem langjährigen Parteifreund Karl Schweitzer, abgeblitzt war. "Zwischen der Millionen-Förderung und der Zahlungsverpflichtung aus der Drittschuldnerklage hat es keinen sachlichen Zusammenhang gegeben", begründete Kralik am Freitag im Landesgericht für Strafsachen seinen Antrag auf Ladung Schüssels. Der Ex-Kanzler könne außerdem bestätigen, dass die Subvention zweckgemäß verwendet und dies auch überprüft wurde, so Kralik weiter.

Auch Stronach soll vernommen werden

Neben Schüssel will der Verteidiger zum selben Thema auch Frank Stronach vernehmen lassen, der im gegenständlichen Zeitraum als Präsident der Bundesliga fungiert und Westenthaler als Marketing-Vorstand mit an Bord geholt hatte. Ob Schüssel und Stronach tatsächlich aussagen müssen, bleibt abzuwarten. Der Schöffensenat hat sich die Entscheidung über die Beweisanträge bis zum nächsten Verhandlungstermin vorbehalten.

Hinsichtlich der 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien in Richtung BZÖ unterstellt die Anklage Westenthaler nicht, diesen Deal eingefädelt zu haben. Der langjährige Jörg Haider-Intimus war erst im Juni 2006 als Obmann des BZÖ in die politische Arena zurückgekehrt. Westenthaler soll sich allerdings der Beitragstäterschaft zur Untreue schuldig gemacht haben, indem er einen – mittlerweile verstorbenen – Vertrauten anwies, mithilfe von Google eine Zusammenfassung über "Responsible Gaming" zu erstellen. Die solcherart erstellten neun Seiten wurden laut Anklage dann als Studie ausgegeben, die ein Bote den Österreichischen Lotterien überbrachte und die den Zahlungsfluss legitimieren bzw. verschleiern sollte. Überdies soll Westenthaler den damaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher, der auch die parteieigene Agentur Orange unter sich hatte, angewiesen haben, eine Scheinrechnung zu legen.

Westenthaler weist diesen Vorwurf ebenfalls kategorisch zurück. Jener frühere Orange-Buchhalter, der die Rechnung erstellt hatte, entlastete Westenthaler am Freitag. "Er hätte mir eine Anweisung erteilen können. Hat er aber nicht getan", sagte der 40-Jährige als Zeuge unter Wahrheitspflicht. Vielmehr habe ihm Eccher "den Auftrag erteilt, diese Rechnung über diese Höhe für die Leistung 'Beratung im Bereich des Responsible Gaming April bis Juni 2006' zu schreiben". (APA, 18.11.2016)