Brüssel/Straßburg – Die Europäische Union hat Aserbaidschan an seine Verpflichtungen zur Einhaltung eines Urteils des Straßburger Menschenrechtsgerichts erinnert und die Freilassung von Oppositionsführer Ilgar Mammadov (Mammadow) gefordert.

Der diplomatische Dienst der EU erklärte am Samstagabend, Aserbaidschan müsse sich als Mitglied des Europarats an die Vorgaben halten und seinen Verpflichtungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention nachkommen. Am Freitag hatte der Oberste Gerichtshof des Landes einen Berufungsantrag von Mammadov zurückgewiesen.

Der heute 46-Jährige war Anfang 2013 im Zusammenhang mit regierungskritischen Protesten festgenommen worden. Die Festnahme erfolgte kurz vor seiner erwarteten Präsidentschaftskandidatur – Mammadov galt als schärfster Widersacher von Staatschef Ilham Aliyev (Alijew). 2014 wurde Mammadov wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Gewalt gegen Ordnungskräfte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er selbst bestritt die Vorwürfe.

Urteil ohne rechtliche Basis

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg urteilte, dass das Verfahren gegen Mammadov keine rechtliche Basis habe, sondern dazu genutzt werde, um den Regierungskritiker zum Schweigen zu bringen. Die Ablehnung seines Berufungsantrags vom Freitag widerspreche nun diesem Urteil, monierte die EU am Samstag. Mammadov müsse sofort freigelassen werden. Der Menschenrechtsgerichtshof ist kein EU-Gericht, sondern eine Einrichtung des Europarats.

Mammadovs Anwalt Fuad Agayev sagte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Schuld seines Mandanten sei "niemals bewiesen" worden und die Vorwürfe gegen ihn seien "falsch und politisch motiviert". Amnesty International bezeichnet Mammadov als "Gefangenen seines Gewissens". Aserbaidschan wird von Aliyev mit harter Hand regiert. (APA, 20.11.2016)