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Die Vermietungsplattform sucht nach Formen der Zusammenarbeit, da sie sich immer öfter im Clinch mit Städten und den Hoteliers wiederfindet.

Foto: REUTERS/Dado Ruvic/Illustration

Wien – Nach zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten schlägt der Betreiber der Vermietungsplattform Airbnb versöhnliche Töne an. Wie Firmenchef Brian Chesky der "Financial Times" sagte, gebe es 200 bestehende Übereinkommen mit Städten, in deren Rahmen das Unternehmen Steuern einsammle und sie der Stadtverwaltung zukommen lasse. Nun sollen weitere 500 solcher Abkommen dazukommen.

Airbnb ist in mehr als 50.000 Städten weltweit vertreten. Steuerübereinkommen gibt es bereits mit Amsterdam, Chicago oder Paris. Doch nicht überall sorgt ein solches Steuerabkommen für Ruhe. In San Francisco zum Beispiel hat sich das Unternehmen mit der Stadt auf eine Steuereinhebung in der Höhe von 14 Prozent geeinigt. Vor zwei Wochen erlitt Airbnb dann eine gerichtliche Niederlage.

Der Rechtsstreit dreht sich um einen Erlass San Franciscos, wonach Airbnb keine Buchungen von Anbietern annehmen darf, die ihre Wohnungen nicht bei der Stadt angemeldet haben. Die Firma hält dies für einen Verstoß gegen ein Gesetz, wonach Internetunternehmen nicht für die Inhalte haftbar sind, die auf ihre Plattformen gestellt werden. Der Richter wies dieses Argument als nicht zulässig zurück. Die Anordnung der Stadtverwaltung ziele nicht darauf ab, Meinungsäußerungen zu unterdrücken.

Probleme in New York

In New York kämpft Airbnb ebenfalls, und zwar, weil die Stadt unlängst ein Gesetz erlassen hat, das die Kurzzeitvermietung von Wohnungen unter Strafe stellt. Im Prinzip stützt sich das gesamte Geschäftsmodell des Onlinevermittlers von Unterkünften auf dieses Modell. Airbnb ist daher weiterhin in Gesprächen mit New York, um eine Lösung zu finden – die Stadt verzichtet im Gegenzug auf die unmittelbare Umsetzung des Gesetzes, bis es zu einem Übereinkommen kommt. Airbnb geht davon aus, dass das Unternehmen – sollte es zu einem Steuerübereinkommen mit New York kommen – bis zu 90 Millionen Dollar an jährlichen Taxen an die Stadt abliefern könnte.

Verschärfungen in Österreich

Heuer wurden die Regeln für die Vermietung von Zimmern über Internetplattformen auch in Österreich verschärft. Im Herbst wurde die Meldepflicht im Wiener Tourismusförderungsgesetz festgeschrieben. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes und einer darauffolgenden Übergangsfrist von sechs Monaten müssen Webplattformen in Wien sowohl Kontaktdaten der Anbieter als auch Adressen der vermieteten Einheiten an die Stadt melden. Damit soll die Kontrolle über die Ortstaxenzahlungen ermöglicht werden, erklärt Klemens Himpele, Leiter der MA 23.

Über Airbnb werden derzeit in Wien ca. 6.500 Wohnungen vermietet. Generell fällt für jede Nächtigung die Ortstaxe an. Bei einem Preis von 70 Euro ohne Umsatzsteuer sind das etwa 1,94 Euro. Die Stadt Wien geht davon aus, dass ihr hundertausende Euro an Einnahmen entgehen. Dass es auch in Wien in die Richtung gehen könne, dass Vermittlerplattformen wie Airbnb die Steuern einsammeln und an die Stadt abliefern, schließt Himpele nicht aus. Mit der Gesetzesänderung wird auch für solche Vereinbarungen eine Rechtsgrundlage geschaffen. Ob es zu Vereinbarungen kommt ist aber offen.

Für den Fachverband Hotellerie geht es grundsätzlich in die richtige Richtung. Airbnb habe mittlerweile festgestellt, dass das Geschäftsmodell nicht abseits bestehender Gesetze funktionieren könne, sagt Matthias Koch von der WKO. Wien sei gut unterwegs, nun müssten auch andere Landeshauptstädte und Destinationen folgen. Die Regelungen mit Plattformanbietern könne auch Anlass für ein "Leveling down" sein, hofft Koch. Die gewerbliche Regulierung sei für die Unternehmen ohnehin zu groß. (roda, 21.11.2016)