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Snowden könnte in Berlin einen Asylantrag stellen

Foto: Reuters/Brindicci

Die deutsche Bundesregierung muss eine Zeugenladung von NSA-Whistleblower Edward Snowden beim parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Abhöraffäre ermöglichen. Das entschied der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Oppositionsparteien. Die Grünen und Die Linke hatten bereits im Mai 2014 beantragt, Snowden als Zeuge einzuladen. Das wurde von der Bundesregierung blockiert.

Diplomatische Turbulenzen

Die deutsche Regierung fürchtet offenbar, dass Snowden bei seiner Reise nach Berlin einen Asylantrag stellen könnte. Das hätte schon die diplomatischen Beziehungen mit einem US-Präsidenten Barack Obama beschädigt. Unter Trump und dessen designiertem CIA-Chef Mike Pompeo, der wie Trump die Todesstrafe für Snowden gefordert hatte, wären die Turbulenzen wohl noch größer.

Auslieferung

Gleichzeitig wäre es für die deutsche Regierung kaum möglich, den in Europa als Bürgerrechtler gefeierten Snowden in die USA auszuliefern. Wenn Snowden dort die Todesstrafe droht, ist das auch rechtlich nicht möglich.

Demonstranten in Berlin forderten schon 2014: "Holt den Snowden her".

Der Bundesgerichtshof fordert nun, dass die Bundesregierung "unverzüglich die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen in Deutschland" schaffen müsse, wie Die Zeit berichtet. (red, 21.11.2016)