Innenminister Wolfgang Sobotka beklagt eine "Blockadehaltung" der SPÖ in Asylfragen.

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Wien – Andreas Schieder, Klubobmann der SPÖ, ist nicht erfreut: Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) reiße mit seinem Plan, die im Jänner 2016 vereinbarte Obergrenze für Asylanträge per Verfassungsbestimmung im Asylgesetz zu beschließen, eine Diskussion wieder an, die bereits in schwarzrotem Konsens beendete worden sei, kritisiert er im STANDARD-Gespräch.

So sei die Sonderverordnung, die bei Überschreiten der Obergrenze in Kraft treten soll. Schon mit der Asylnovelle im heurigen April gesetzlich verankert worden. Und man habe in der Folge sogar die Verordnung selbst einer Begutachtung unterzogen – beschlossen aber bisher nicht.

"Polternd im Radio"

Statt also "Papierl über Papierl zu produzieren" und "polternd ins Radio zu gehen", solle Sobotka "seine Hausaufgaben machen". Die da, laut Schieder, seien: "Gemeinsam mit dem Außenministerium soll er dafür sorgen, dass es mehr Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten gibt. Und er soll schauen, dass Asylverfahren beschleunigt statt verzögert werden."

Tatsächlich befürchtet der SPÖ-Klubobmann eine "neuerliche Lawine unaufgearbeiteter Asylfälle", sollte der Innenminister seine am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" bekräftigten Vorschläge in die Tat umsetzen: Der dem STANDARD vorliegende Verhandlungsentwurf aus dem Innenministerium sieht vor, die – von Jahr zu Jahr abnehmende – "Höchstzahl zuzulassender Asylverfahren" von 2016 bis 2019, vulgo Obergrenze, in Paragraf 42 des Asylgesetzes festzuschreiben. Und er kodifiziert in Paragraf 43 den "Verfahrensablauf nach Erreichung der Höchstzahl":

Dann sollen Flüchtlinge an den Grenzen abgewiesen werden. Jene hingegen, die – wie jetzt schon die allermeisten – in Österreich aufgegriffen werden oder hier einen Antrag stellen, sollen nur noch erstbefragt werden; ihr Asylantrag selbst wird erst im Folgejahr bearbeitet. In der Zwischenzeit sollen sie in Grundversorgung in einer "Betreuungsstelle des Bundes" untergebracht werden. Die Folge: Sie müssen länger warten.

Heinz Mayer stützt Minister

Die SPÖ "blockiere" die Novelle, sagte Sobotka im "Morgenjournal". Einwände gegen die Festschreibung der Obergrenze per Verfassungsbestimmung wies er zurück. Dabei berief man sich Ministerbüro auf den Verfassungsrechtler Heinz Mayer: "Eine Verfassungswidrigkeit der mir vorliegenden Bestimmung ist nicht erkennbar. Das Bundesamt kann nicht auf Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats handeln, daher ist eine gesetzliche Verankerung notwendig, um die Obergrenze auch dementsprechend durchsetzen zu können", erklärte dieser laut Innenressort.

Damit widersprach Mayer den Verfassungsexperten Walter Obwexer und Bernd-Christian Funk. Laut ihrer Expertise ist die gesetzliche Festschreibung fixer Asylantragshöchstzahlen verfassungs- und europarechtswidrig.

Dieser Ansicht ist man auch bei den Grünen, die damit für die zum Beschluss einer Verfassungsbestimmung nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament nicht zur Verfügung stehen. Auch die FPÖ winkt hier ab: "Wir stehen auf dem Boden von Schengen und Dublin, daher lautet die Obergrenze konsequenterweise null", vermeldet dort Klubobmann-Stellvertreter Herbert Kickl. (Irene Brickner, 23.11.2016)