Wien – Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) soll künftig auch Absolventen eines Bachelor- oder Doktoratstudiums offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Sozialministeriums vor (Begutachtungsfrist: 22. Dezember). Außerdem soll die Frist für die Arbeitssuche von Studienabsolventen von einem halben Jahr auf ein Jahr und die Geltungsdauer der Karte von zwölf auf 24 Monate verlängert werden.
Die RWR-Karte berechtigt Nicht-EU-Bürger zur Zuwanderung und wendet sich vor allem an qualifizierte Arbeitskräfte. Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder Alter können dabei nach einem Punktesystem bewertet werden. Mit den nunmehrigen Änderungen sollen "Vollzugsdefizite abgebaut und die Willkommenskultur weiter verbessert werden", heißt es in den Erläuterungen.
Derzeit sind nur Absolventen eines Master- oder Diplomstudiums in das RWR-Kartensystem einbezogen. Künftig soll dieses auch Absolventen eines Bachelor- oder (PhD-)Doktoratstudiums offenstehen. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten künftig zwölf Monate Zeit haben, um nach ihrem Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden, im Moment sind es nur sechs Monate. Darüber hinaus wird das zulässige Beschäftigungsausmaß neben dem Studium für alle Studenten aus Drittstaaten einheitlich auf 20 Stunden angeglichen.
Derzeit nur zehn Stunden möglich
Im Moment sind für Bachelor-Studierende nur zehn Stunden Arbeit möglich, für Master-Studierende dagegen 20 Stunden. Die Geltungsdauer der RWR-Karte wird laut Entwurf von einem auf zwei Jahre erhöht. So soll für einen längeren Zeitraum überprüft werden können, ob die zugelassenen Arbeitskräfte auch tatsächlich unter den qualifizierten Zulassungsvoraussetzungen beschäftigt werden, heißt es in den Erläuterungen.
Auch für die Karteninhaber sei es von Vorteil, erst nach knapp zwei Jahren den Folge-Aufenthaltstitel beantragen zu müssen. Änderungen gibt es außerdem beim Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen. Die Kriterien Sprachkompetenz und Berufserfahrung werden aufgewertet, das Alter dagegen künftig geringer gewichtet. So sollen auch ältere Fachkräfte mit entsprechender Berufserfahrung und Sprachkompetenz eine RWR-Karte bekommen können.
Derzeit nur an zehn Prozent der Absolventen
Nur knapp zehn Prozent aller Studienabsolventen aus Drittstaaten haben 2015 eine Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) erhalten. "Das verdeutlicht den Handlungsbedarf", betonte Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung. 2015 wurden an den Hochschulen 2.137 Abschlüsse von Studenten aus Drittstaaten verzeichnet, von denen nur 197 eine RWR-Karte bekamen.
"Wir wollen gut ausgebildete und stark nachgefragte Fachkräfte im Land halten anstatt nur teuer auszubilden. Daher machen wir die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver und senken die Zulassungshürden", so Mitterlehner zum Entwurf einer Ausweitung der RWR-Karte.
Begrüßt wird der Entwurf von der Industriellenvereinigung (IV) "Die besten Hände und Köpfe dürfen nicht an Österreich vorbeiziehen. Der Fachkräftemangel etwa im MINT-Bereich stellt ein echtes Problem dar, acht von zehn Betrieben melden hier Rekrutierungsschwierigkeiten", meinte Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung. Daher plädiere man auch für den Abbau weiterer Hürden wie der Notwendigkeit einer ortsüblichen Unterkunft bei Beantragung der RWR-Karte. Außerdem bedürfe es einer praxistauglichen Fachkräfteverordnung. (APA, 25.11.2016)