Wien – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Freitag die jüngste Dienstrechtsnovelle für den Öffentlichen Dienst beschlossen. Heiß diskutiert wurde im Ausschuss, dass auch Beamte die 100 Euro-Sonderzahlung für Pensionisten bekommen sollen – eine Entscheidung darüber wird laut Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) auf parlamentarischer Ebene im Sozialausschuss fallen.

NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak zeigte sich irritiert von den Plänen, den "Pensionshunderter" auch Beamten zu gewähren, der Hunderter nach dem Gießkannenprinzip sei eine "Frechheit". Eine soziale Staffelung der Einmalzahlung würden auch das Team Stronach und die FPÖ bevorzugen. Ausdrücklich hinter die Einbeziehung der Beamten in die Einmalzahlung stellte sich ÖVP-Abgeordnete Beatrix Karl, früher auch ÖAAB-Generalsekretärin. Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) betonte, eine Einmalzahlung von 100 Euro bringe gerade jenen deutlich mehr, die eine niedrige Pension haben, und sei daher alles andere als unsozial.

Die Dienstrechtsnovelle passierte den Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach. Sie bringt unter anderem die Möglichkeit, Zeugen in Disziplinarverfahren im Bedarfsfall in getrennten Räumlichkeiten audiovisuell zu vernehmen. Derzeit ist das nur für minderjährige Zeugen möglich. Infrage kommt das etwa im Falle sexueller Belästigung oder Drohungen durch Kollegen oder Vorgesetzte. Außerdem wird mit dem Gesetzespaket eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Einholung von Strafregisterauskünften für Rechtspraktikanten geschaffen und die Zuweisung von Bundesbediensteten zu gleichwertigen Arbeitsplätzen ohne Stellenausschreibung ermöglicht.

Beschlossen wurde im Ausschuss auch eine Neuregelung der Verfahrenshilfe bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Landesverwaltungsgerichten. Die Grünen stimmten nicht mit, behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor. Die Politik reagiert mit den Änderungen auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Ab kommendem Jahr wird es dezidiert möglich sein, nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verfahren Verfahrenshilfe zu gewähren. Eine Voraussetzung ist, dass es sich um kein mutwillig losgetretenes bzw. aussichtsloses Verfahren handelt. Die zusätzlichen Kosten werden mit jährlich 31.000 Euro angegeben.

Im Zuge der Novelle wird außerdem dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Möglichkeit eingeräumt, besondere Sicherheitsvorschriften für ihre Amtsgebäude zu erlassen. (APA, 25.11.2016)