Die EU-Kommission will Mehrwertsteuer-Abrechnungen für den elektronischen Geschäftsverkehr einfacher machen und damit den KMU und den Start-ups unnötige Kosten ersparen. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sagte am Donnerstag, Hindernisse in diesem Bereich müssten beseitigt werden. EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici erklärte, weniger Bürokratie führe zu niedrigeren Kosten.

Indem ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer eingeführt wird, verringern sich nach Angaben der EU-Kommission die Kosten für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften deutlich. Den Unternehmen in der EU werden damit Einsparungen von 2,3 Mrd. Euro ermöglicht.

Steuereinnahmen zwischen den Mitgliedsstaaten

Außerdem gewährleisteten die neuen Vorschriften, dass die Mehrwertsteuer in dem EU-Staaten entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist. Dies führe auch zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Kommission will damit die auf derzeit 5 Mrd. Euro jährlich veranschlagten Steuerverluste bei Online-Umsätzen wettmachen. Ohne zu handeln, würden sich die jährlichen Mindereinnahmen voraussichtlich auf 7 Mrd. Euro belaufen.

Ferner ermöglicht die Kommission den Staaten die Anwendung derselben MwSt-Sätze auf elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen sowie auf die entsprechenden Printprodukte. Dafür würden Vorschriften aufgehoben, die Online-Veröffentlichungen von den Steuervergünstigungen für herkömmliche Druckerzeugnisse bisher ausschließen.

Verkäufe im Wert von bis zu 10.000 Euro

Die MwSt-Sätze auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 10.000 Euro werden für Kleinstunternehmer und Start-ups im Inland abgerechnet. Um KMU das Leben zu erleichtern, werden die Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 Euro vereinfacht.

Um gegen den Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen, wird gleichzeitig die MwSt-Befreiung für Kleinsendungen mit einem Wert von unter 22 Euro abgeschafft. Mit rund 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, sei dieses System für massenhaften Betrug und Missbrauch anfällig, womit beträchtliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Unternehmen in der Union entstehen. (APA, 1.12. 2016)