Klagenfurt – Die Pleite der "Kärntner Tageszeitung" im März 2014 hat am Donnerstag erneut das Landesgericht Klagenfurt beschäftigt. Ein Ex-Geschäftsführer wurde wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu einer Zusatzstrafe von einem Monat bedingt verurteilt. Zuletzt hatte am 24. Oktober ein Ex-Geschäftsführer wegen des gleichen Delikts drei Monate bedingt bekommen.

Auch diesmal drehte sich die Diskussion vor Richterin Lisa Kuschinsky in erster Linie um den letzten Eigentümer der "KTZ", den seit mittlerweile bald drei Jahren untergetauchten Dietmar Wassermann. Dieser habe ihn, so die Verantwortung des ehemaligen Geschäftsführers, de facto von allen Informationen ausgeschlossen, er habe weder Einsicht in Unterlagen noch die Bilanz zu Gesicht bekommen. Dass er als Geschäftsführer die Verantwortung trage, sei ihm aber bewusst, er bekenne sich daher auch schuldig. Er hätte früher die Konsequenzen ziehen und die Funktion des Geschäftsführers zurücklegen müssen.

17 Monate bedingte Haft

Der Ex-Geschäftsführer war im Sommer vergangenen Jahres zu 17 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte mit seiner Werbeagentur, die ebenfalls zum "KTZ"-Firmengeflecht gehörte, überhöhte Rechnungen an das Büro des damaligen freiheitlichen Regierungspolitikers Uwe Scheuch gestellt. Ein Mitarbeiter Scheuchs attestierte den Rechnungen Korrektheit, dann wurden sie bezahlt. Die Differenz wurde dann bei der Agentur auf einem eigenen Konto geparkt. Über Scheinrechnungen floss das Geld dann zurück an den Scheuch-Mitarbeiter, der damit Wahlkampfrechnungen bezahlte.

Kuschinksy bezeichnete die 17 Monate bedingte Haft bei der Erstverurteilung als relativ hoch, daher sei die Zusatzstrafe mit einem Monat bedingt ausreichend. Staatsanwalt Helmut Jamnig hatte zuvor lediglich eine "maßvolle Zusatzstrafe" verlangt, er gab keine Erklärung ab, auch der Verurteilte erbat Bedenkzeit. (APA, 1.12.2016)