Frage: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Rückschiebung von Asylwerbern nach Kroatien infrage gestellt – sofern diese 2015/2016, als die Grenzen offen waren, nach Österreich kamen. Aus dem Innenministerium hieß es danach, es werde dennoch weiter laut Dublin-Verordnung nach Kroatien rückgeschoben. Ignoriert das Ministerium den Höchstrichterspruch?

Antwort: Nein. Vielmehr sollen Kroatien-Rückschiebeverfahren von Asylwerbern, die nach Österreich "durchgewunken" wurden, ab sofort einer genauen Prüfung unterzogen werden. In den Fällen werde "individuell überprüft, ob die Einreise staatlich organisiert worden ist", sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck dem Standard am Donnerstag. Treffe das zu, werde das Dublin-Verfahren "ausgesetzt", bis der Europäische Gerichtshof die von Slowenien gestellte Frage beantwortet hat, ob die Grenzübertritte während des Durchwinkens illegal waren oder nicht. Wenn illegal eingereist wurde, kann Dublin angewendet werden.

Frage: Also gibt es jetzt keine Rückschiebungen nach Kroatien mehr?

Antwort: Doch, es gibt sie, denn viele Flüchtlinge kamen vor und nach dem Öffnen der Grenzen zwischen September 2015 und März 2016. Sie hatten keine offizielle De-facto-Erlaubnis für die Einreise, weshalb die Dublin-III-Verordnung unzweifelhaft auf sie anzuwenden ist. Die Ankündigung, doch weiter nach Kroatien zurückzuschieben, bezog sich laut Grundböck auf sie.

Frage: Wie viele Rückschiebeverfahren werden jetzt möglicherweise ausgesetzt?

Antwort: Das ist schwer zu sagen, denn laut Innenministerium gibt es keine Zahlen. Erhoben worden sei nur, dass es heuer von Anfang Jänner bis Ende Oktober insgesamt rund 2000 Dublin-Rückschiebungen aus und 500 nach Österreich gegeben habe. Die am Mittwoch kolportierten 2000 offenen Kroatienfälle und 300 bereits erfolgten Rückschiebungen nach Zagreb seien unzutreffend.

Frage: Bleiben Asylwerber während "ausgesetzter" Verfahren hier?

Antwort: Offenbar schon.

Frage: Bis wann wird der Europäische Gerichtshof die Illegalitätsfrage beantwortet haben?

Antwort: Experten gehen von rund einem Jahr aus.

Frage: Wird diese Antwort über Slowenien, Kroatien und Österreich hinaus Einfluss haben?

Antwort: Laut Experten eher nicht, denn nach Griechenland, dem Beginn der Westbalkanroute, wird aus Menschenrechtsgründen nicht rückgeschoben. Deutschland und Schweden wiederum begründen Dublin-Rückschiebungen selten mit illegaler Einreise (Irene Brickner, 2.12.2016)