Wien – Freizeitsportlern, die selbstverschuldet in Not geraten und vom Hubschrauber der Flugpolizei gerettet werden, könnten die Kosten für die Bergung bald in Rechnung gestellt werden. Das Innenministerium überlegt dazu eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, bestätigte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck einen Bericht des "Kurier".

Es gebe noch keinen fertigen Begutachtungsentwurf, jedoch werde über eine Änderung diskutiert, sagte Grundböck. Denn immerhin würde die Flugpolizei pro Jahr 300 bis 400 Bergungen von unverletzten Freizeitsportlern durchführen, Tendenz steigend. Verletzte Wanderer, Skifahrer und Mountainbiker werden vom ÖAMTC geborgen. Eine Flugstunde der Flugpolizei würde 2.500 Euro kosten. Bisher kamen dafür die Steuerzahler und nicht der Verursacher für die entstandenen Kosten auf.

Der Kostenersatz werde für jene Alpinsportler diskutiert, die es "offenkundig bewusst in Kauf nehmen, auf Steuerkosten" geborgen zu werden, führte Grundböck aus. Eine Diskussion darüber sei "sinnvoll und notwendig". (APA, 4.12.2016)