Wien – Die Wahlmotive für Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer unterschieden sich am Sonntag bei der Bundespräsidenten-Stichwahl gravierend. Das geht aus der Analyse der Wahlmotive des Meinungsforschungsinstituts Sora hervor. Van der Bellen überzeugte seine Anhänger damit, dass er Österreich "im Ausland gut vertreten" könne, mit seiner "proeuropäischen Haltung" sowie seinem "Amtsverständnis". Sein Kontrahent Norbert Hofer hat die Stimmen erhalten, weil er "die Sorgen der Menschen verstehe", "kompetent" sei und "gegen das politische System" auftrete.

42 Prozent der Van-der-Bellen-Wähler sagten, dass es ihnen bei dieser Wahl eher um die Verhinderung des Gegenkandidaten gehe. Einem Viertel (24 Prozent) war es gleich wichtig, einerseits Hofer zu verhindern und andererseits Van der Bellen als Sieger zu sehen. Einer von drei Unterstützern (35 Prozent) hat sich aus Überzeugung für Van der Bellen entschieden.

Die Anhänger von Norbert Hofer waren von ihrem Kandidaten häufiger überzeugt. Nur ein Viertel (24 Prozent) hat sich für den freiheitlichen Kandidaten entscheiden, um den ehemaligen Grünen-Chef als Bundesspräsidenten zu verhindern.

54 Prozent der Unterstützer Van der Bellens sahen in der Wahl eine Richtungsentscheidung für Österreich. 44 Prozent sagten, dass es ihnen nur um die Wahl Van der Bellens zum Bundespräsidenten gehe.

Hofer-Unterstützer skeptischer für die Zukunft

Die Trennlinien zwischen den Wählerschaften Van der Bellens und Hofers verlaufen nicht ausschließlich entlang ideologischer Werte. Hofers Anhänger erwarten eher eine negative Entwicklung der Lebensqualität in Österreich und prognostizieren der jungen Generation eher ein schlechteres Leben als heute. Jene, die Van der Bellen ihre Stimme gegeben haben, blicken etwas optimistischer auf die nächsten Jahre.

Die Gemeinsamkeiten der Wählergruppen Hofers und Van der Bellens beschränken sich im Wesentlichen auf den Zeitraum der Entscheidung: Alle geben an, dass sie ihren Entschluss schon "vor langer Zeit" gefasst hätten. (Gerald Gartner, 4.12.2016)