Eine Meldung bei NTV über den Suizid eines Flüchtlings hält bei über 440 "Haha"-Reaktionen

Ein Schiffsunglück im Mittelmeer, bei dem mehr als 500 Flüchtlinge ertrunken sind: Das finden hunderte Facebook-Nutzer lustig. Zumindest erwecken sie diesen Eindruck, indem sie als Reaktion auf die Nachricht ein lachendes Emoji auswählen. Egal ob auf der Facebook-Seite der "Bild"-Zeitung, auf "Russia Today" oder bei der "Zeit im Bild": Die von Facebook mit "Haha" betitelten Reaktionsbuttons finden sich bei vielen Meldungen über Todesfälle von Flüchtlingen. Ein Facebook-Beitrag von NTV über den Suizid eines 17-jährigen Asylwerbers hält nach wie vor bei mehr als 440 lachenden Smileys.

Die Seitenbetreiber haben dagegen wenig Handhabe. Facebook hat seine Nutzer im Februar 2016 vor vollendete Tatsachen gestellt: Seit damals kann auf jeden Beitrag mit sechs unterschiedlichen Symbolen reagiert werden. Zum klassischen "Like"-Button kommen Herz, Lachen ("Haha"), Erstaunen ("Wow"), Wut und Traurigkeit. Deaktivieren lassen sich die Reaktionen nicht. Seitenbetreiber wie derStandard.at können also nicht einstellen, dass für einen Beitrag nur "Likes" oder "Herzchen" möglich sind.

"Haha" kann nicht entfernt werden

"Warum funktionieren Facebook-Reactions? Weil sie stärker zu weiteren Interaktionen animinieren", sagt Uschi Fuchs, selbstständige Beraterin für Onlinekommunikation. Eine "Reaction" sei als Mittelding zwischen "Like" und Kommentar zu sehen, sagt Fuchs: "Die emotionalisierenden Symbole sind für viele eine passende Lösung, um einen Standpunkt zu einem Thema klarzumachen, sich aber anschließend nicht weiter damit auseinanderzusetzen." Bereits getätigte Reaktionen lassen sich im Unterschied zu Kommentaren vom Seitenbetreiber nicht entfernen. Die einzige Möglichkeit, um "Haha"-Reaktionen loszuwerden, ist, eine seitenweite Sperre über den Nutzer zu verhängen. Dieser darf dann nirgendwo mehr posten, außerdem werden alte Postings von ihm versteckt.

Seitenbetreiber sollen laut Social-Media-Beraterin Fuchs einen "aktiven Diskurs mit der Community" führen, sobald ihnen derartige "Haha"-Reaktionen als Hassbotschaft auffallen. Oft entdecken andere User die zynischen "Reactions" ebenfalls. Bei der "Zeit im Bild" schreibt ein User etwa, dass jeder, der bei einer Meldung über den Tod zweier Flüchtlinge "Haha" anklicke, "schlicht und einfach dringend in psychiatrische Behandlung" gehöre. Dieser Kommentar hält selbst bei über 1.400 "Likes", ist also ein starkes Zeichen gegen die eigentliche Hassbotschaft.

Strafrechtlich keine Handhabe

Aus strafrechtlicher Sicht ist ein lachendes Smiley, das Hass ausdrücken könnte, nicht einfach zu fassen. Die Grundfrage sei laut Medienanwältin Maria Windhager, ob "eine Reaktion eine eigenständige und vor allem eindeutige Äußerung" sei. Dies sei "noch nicht ausjudiziert"; bei einer Ehrenbeleidigung gelten Smileys im Gegensatz zu einem "Teilen" des Beitrags aber nach überwiegender Meinung nicht als strafbar, erklärt Windhager im Gespräch mit dem STANDARD.

"Das Problem ist, dass diese Tools sehr unterschiedlich verwendet werden können", sagt Windhager. Man müsse hier auch "in puncto Meinungsfreiheit aufpassen." Facebook selbst hat auf eine Anfrage des STANDARD, ob im Kampf gegen Hassbotschaften auch Adaptionen der Reaktionen geplant sind, nicht geantwortet. "Abschließend muss aber betont werden, dass die Reactions auch viel Positives hervorgebracht haben", sagt Fuchs. So sei das insgesamt am meisten verwendete Symbol das Herz. (Fabian Schmid, 21.2.2017)