Wien – Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat ein Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen. Darin enthalten sind ein Pilotversuch zu Alkohol-Wegfahrsperren, den sogenannten Alkolocks, die Verlängerung des Probeführerscheins auf drei Jahre, eine Ausweitung des Fotobeweises bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer und ein neues Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz.
Die für die Umsetzung erforderlichen Gesetzesnovellen des Kraftfahrgesetzes, des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung werden dem Nationalrat Anfang 2017 zur Abstimmung vorgelegt. "Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2020 die Anzahl der Verkehrstoten auf unseren Straßen zu halbieren. Deshalb setzen wir ganz gezielt Maßnahmen gegen die Hauptunfallursache Ablenkung am Steuer, etwa indem ein Verstoß gegen das Handyverbot künftig auch mittels Fotobeweis geahndet werden kann. Und wir verhindern mit dem Einsatz von Alkolocks, dass sich Betrunkene wieder hinters Steuer setzen", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).
Fünfjähriges Pilotprojekt
Jedes Jahr wird etwa 26.000 Personen wegen Alkohol am Steuer der Führerschein abgenommen. 4.000 davon setzen sich laut Verkehrsministerium wieder betrunken hinters Lenkrad. Die Alkolocks werden nunmehr als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B eingeführt. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens zwei Monaten Führerscheinentzug ins Programm einsteigen. Die Kosten für die Teilnahme am "alternativen Bewährungssystem" tragen sie selbst. Rund 2.500 Euro kosten die Alkolocks pro Jahr, für den Ein- und Ausbau, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins.
Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen mit Pkw und Motorrädern entfällt durch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) das sogenannte Anhalteerfordernis. Zur Ahndung reicht künftig ein Fotobeweis aus Radaraufnahmen.
Drei Jahre Probezeit
Mit Juli kommenden Jahres wird die Probezeit für Führerschein-Neulinge von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer wird die Probezeit weiter verlängert. Mit dem Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG) wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verkehrsunfällen neu geregelt, erstmals werde zudem die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung geschaffen. Bisher war die Unfallerfassung nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergab sich aus den Zuständigkeiten von Innenministerium (Verkehrsstatistik) und Verkehrsministerium (Verkehrspolitik und Unfallforschung). (APA, 7.12.2016)